Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen verabschiedet Empfehlungen zur Revision des Mietrechts
Bern (ots)
Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (EKW) hat dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Vorschläge zur Revision des Mietrechts zugeleitet. Über eine allfällige Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens entscheidet der Bundesrat frühestens im Herbst 2005. Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen hat an ihrer Sitzung vom 5. Juli 2005 Vorschläge zur Revision des Mietrechts beraten und dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zugeleitet. Die Kommission empfiehlt, im Obligationenrecht künftig zwei Möglichkeiten für die Mietzinsgestaltung vorzusehen und den Vertragsparteien die Wahl zu überlassen.
Als erstes Modell wird eine Indexmiete und damit die Entkoppelung von Hypothekar- und Mietzinsen vorgeschlagen. Danach dürfen Mietzinserhöhungen gemäss der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vorgenommen werden, wobei die EKW empfiehlt, dass Anpassungen einmal jährlich im Ausmass von 80% der Teuerung bei Wohnungen und von 100% bei Geschäftsräumen möglich sein sollen. Das andere Modell orientiert sich an der heute geltenden, aber in verschiedener Hinsicht optimierten Kostenmiete: Mietzinsanpassungen sollen gemäss der Kostenentwicklung (inklusive Hypothekarzinsen) erfolgen können. Gemäss Kommissionsempfehlung soll das zwischen den Parteien vereinbarte Mietzinsmodell grundsätzlich für die ganze Dauer des Mietverhältnisses gelten. Liegt keine Vereinbarung zwischen den Parteien vor, gilt das Indexmodell.
Für die Feststellung des Missbrauchs wird im Indexmodell auf den Mietzins vergleichbarer Wohn- und Geschäftsräume und im Kostenmodell auf den Bruttoertrag bezogen auf den Anlagewert abgestellt.
Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement wird die Empfehlungen der EKW prüfen und entscheiden, ob dem Bundesrat die Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens bei den Kantonen und interessierten Organisationen beantragt werden soll.
Der Eidgenössischen Kommission für Wohnungswesen gehören vom Bundesrat gewählte Mitglieder aus Kreisen der Mieter- und Vermieterschaft, der Kantone, der Wirtschaft und der Wissenschaft an. Die Kommission berät den Bundesrat in Fragen des Wohnungswesens.
Auskünfte: Bundesamt für Wohnungswesen Dr. Peter Gurtner, Direktor, Tel. 032 / 654 91 03 oder
Cipriano Alvarez, Fürsprecher, Leiter Bereich Recht, Tel. 032 / 654 91 30