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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Massnahmen der IEA: Schweiz ermöglicht Pflichtlagerfreigabe

Bern (ots)

Die Internationale Energie Agentur (IEA) reagiert mit
einem Notstandsplan auf die Ölversorgungsengpässe nach dem Hurrikan 
«Katrina». Alle Mitgliedstaaten der IEA, darunter auch die Schweiz, 
haben dem Plan zugestimmt. Die Schweiz hat sich bereit erklärt, den 
Notstandsplan der IEA zu unterstützen. Der Vorsteher des EVD, 
Bundesrat Joseph Deiss, hat heute die Verordnung über die 
Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen 
verabschiedet. Sie wird auf den 15. September 2005 in Kraft gesetzt. 
Damit wird der schweizerischen Erdölbranche die Möglichkeit 
eröffnet, bei Bedarf im Inland Pflichtlager einzusetzen. Weitere 
Massnahmen stehen angesichts der problemlosen Versorgung der Schweiz 
mit Erdöl nicht zur Diskussion.
Die IEA hat am 2. September 2005 einstimmig beschlossen, insgesamt 
2'000'000 Barrel Mineralöl pro Tag freizugeben. Der Notstandsplan 
gilt vorläufig für die Dauer von 30 Tagen und ist innert 15 Tagen 
seit Aktivierung in sämtlichen Mitgliedsländern der IEA umzusetzen.
Der entsprechende Anteil der Schweiz für diese Zeitdauer entspricht 
etwas mehr als einem Tagesverbrauch der Schweiz an 
Mineralölprodukten und ist für die Inlandversorgung bestimmt. Die 
Freigabe erfolgt zu den jeweils aktuellen Marktpreisen.
Die Mineralölwirtschaft ist zum heutigen Zeitpunkt ohne Weiteres in 
der Lage, die zur vollständigen Versorgung der Schweiz mit flüssigen 
Treib- und Brennstoffen benötigten Benzin-, Diesel- bzw. 
Heizölmengen an den internationalen Märkten zu beschaffen.
Sollte jedoch eine physische Mangellage eintreten, ist auf Grund der 
Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und 
Brennstoffen eine wettbewerbsneutrale Alimentierung des Marktes 
sofort und reibungslos möglich.
Auskünfte:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
Gerold Lötscher, stv. Direktor, Tel. 031 322 21 98
Dr. Ueli Haudenschild, Leiter Geschäftsstelle Bereich Energie, 
Tel. 031 322 21 76
Die Verordnung über die Freigabe von flüssigen Treib- und 
Brennstoffen ist im Internet unter www.bwl.admin.ch (Rubrik NEWS) 
abrufbar.

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