Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Massnahmen der IEA: Schweiz ermöglicht Pflichtlagerfreigabe
Bern (ots)
Die Internationale Energie Agentur (IEA) reagiert mit einem Notstandsplan auf die Ölversorgungsengpässe nach dem Hurrikan «Katrina». Alle Mitgliedstaaten der IEA, darunter auch die Schweiz, haben dem Plan zugestimmt. Die Schweiz hat sich bereit erklärt, den Notstandsplan der IEA zu unterstützen. Der Vorsteher des EVD, Bundesrat Joseph Deiss, hat heute die Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen verabschiedet. Sie wird auf den 15. September 2005 in Kraft gesetzt. Damit wird der schweizerischen Erdölbranche die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf im Inland Pflichtlager einzusetzen. Weitere Massnahmen stehen angesichts der problemlosen Versorgung der Schweiz mit Erdöl nicht zur Diskussion.
Die IEA hat am 2. September 2005 einstimmig beschlossen, insgesamt 2'000'000 Barrel Mineralöl pro Tag freizugeben. Der Notstandsplan gilt vorläufig für die Dauer von 30 Tagen und ist innert 15 Tagen seit Aktivierung in sämtlichen Mitgliedsländern der IEA umzusetzen.
Der entsprechende Anteil der Schweiz für diese Zeitdauer entspricht etwas mehr als einem Tagesverbrauch der Schweiz an Mineralölprodukten und ist für die Inlandversorgung bestimmt. Die Freigabe erfolgt zu den jeweils aktuellen Marktpreisen.
Die Mineralölwirtschaft ist zum heutigen Zeitpunkt ohne Weiteres in der Lage, die zur vollständigen Versorgung der Schweiz mit flüssigen Treib- und Brennstoffen benötigten Benzin-, Diesel- bzw. Heizölmengen an den internationalen Märkten zu beschaffen.
Sollte jedoch eine physische Mangellage eintreten, ist auf Grund der Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen eine wettbewerbsneutrale Alimentierung des Marktes sofort und reibungslos möglich.
Auskünfte: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Gerold Lötscher, stv. Direktor, Tel. 031 322 21 98 Dr. Ueli Haudenschild, Leiter Geschäftsstelle Bereich Energie, Tel. 031 322 21 76
Die Verordnung über die Freigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen ist im Internet unter www.bwl.admin.ch (Rubrik NEWS) abrufbar.