Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Finanzierung der Pflichtlagerhaltungskosten für Neuraminidasehemmer
Bern (ots)
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern und der betroffenen Branche die langfristige Finanzierung der Kosten der Pflichtlagerhaltung an Neuraminidasehemmern sicherzustellen. Das EVD wird nun in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und mit der betroffenen Branche die langfristige Finanzierung der Pflichtlagerhaltungskosten sowie gegebenenfalls die gewinn- und verlustlose Liquidation solcher Lager sicherstellen. Im Vordergrund steht dabei eine Lösung, welche sämtliche der Arzneimittel-Pflichtlagerhaltung unterstellten Waren zur Finanzierung heranzieht und die Pflichtlagerkosten auch auf Produkte mit behördlich bewilligten Konsumentenpreisen überwälzt.
Bei der Bekämpfung von Grippepandemien kommt antiviralen Medikamenten wie namentlich dem Neuraminidasehemmer Tamiflu® eine Schlüsselrolle zu. Als einfach anwendbares Produkt kann es bei Krankheitsausbruch eingesetzt werden, bis ein entsprechend wirksamer Impfstoff bereit steht.
Der Bundesrat hat bereits Anfang 2004 zur Sicherstellung der Versorgung des Landes auch Neuraminidasehemmer der obligatorischen Pflichtlagerhaltung unterstellt. Der Aufbau eines Pflichtlagers ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Dieses Pflichtlager ist für die Prophylaxe beim Gesundheitspersonal während 6 Wochen sowie für die Therapie von 25% der Bevölkerung im Falle eines Ausbruchs einer Grippepandemie gemäss den Empfehlungen der WHO ausreichend.
Grundsätzlich gilt für die Tragung der Pflichtlagerhaltungskosten das Verursacherprinzip, d.h. die Kosten werden letztlich auf den Preis des entsprechenden Produkts geschlagen. Pflichtlager werden aus privatwirtschaftlichen Garantiefonds entschädigt, die durch Beiträge gespiesen werden, welche bei der ersten Inverkehrsetzung der betreffenden Güter erhoben werden. Dadurch entstehen dem Bund keinerlei finanziellen Lasten.
Im Falle von Tamiflu® kann der Garantiefonds die laufenden Kosten nicht dauerhaft decken, da die Neuraminidasehemmer in normalen Zeiten zu kleine Umsätze generieren, um ein genügendes Beitragsvolumen zu schaffen.
Auskünfte: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Gerold Lötscher, stv. Direktor, Tel. 031 322 21 98
Peter Graf, Chef Sektion Pflichtlager, Tel. 031 322 21 84