Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Korea
Bern (ots)
Bundesrat Joseph Deiss hat am 15. Dezember 2005 in Hong Kong zusammen mit seinen Amtskollegen aus den anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Republik Korea ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das Freihandelsabkommen EFTA-Korea soll am 1. Juli 2006 in Kraft treten Das Freihandelsabkommen mit Korea umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den Handel mit Dienstleistungen, das geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Ein Die Bestimmungen über die Investitionen sind in einem separatesn Abkommen enthält Bestimmungen über Investitionensabkommen festgehalten. Der Handel mit Landwirtschaftserzeugnissen ist in bilateralen Abkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Korea geregelt.
Das Vertragswerk verbessert auf breiter Basis den Marktzugang bzw. die Rechtssicherheit für die schweizerischen Exporte (Waren und Dienstleistungen). Dabei bleibt der Schutz der im Rahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik sensiblen Produkte aufrechterhalten. Die Verträge gewährleisten zudem die Zulassung und die Nutzung von Investitionen sowie den Schutz für Rechte an Geistigem Eigentum. Sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem koreanischen Markt nicht nur, weil damit Diskriminierungen abgewendet werden, die sich aus bestehenden und künftigen Präferenzabkommen Koreas mit anderen Partnerstaaten ergeben. Ein Wettbewerbsvorteil ergibt sich auch daraus, dass die EFTA-Staaten auf dem koreanischen Markt präferenziellen Zugang erhalten, ohne dass dies zur Zeit für ihre Hauptkonkurrenten aus der EU, den USA und Japan der Fall ist.
Gemessen am Bruttoinlandprodukt ist Korea weltweit eine der zehn grössten Volkswirtschaften und wird (nach der EU) der grösste Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. Entsprechend bedeutend ist das Entwicklungspotential für Handel und Investitionen, das sich aus diesen Abkommen ergibt. Die Exporte der Schweiz nach Korea betrugen 2004 rund 1,3 Mia CHF, die Einfuhren gut 600 Mio. CHF. Wichtigste Exportprodukte sind Maschinen, chemische und pharmazeutische Produkte, Präzisionsinstrumente und Uhren. Die Schweizer Direktinvestitionen in Korea betragen über 1 Mia CHF. Mit Niederlassungen vertreten sind neben der Industrie zahlreiche Unternehmen des Schweizer Dienstleistungssektors.
Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner in Übersee, mit welchem die EFTA-Staaten ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, das zusätzlich zum Warenverkehr und zum Geistigen Eigentum auch Bereiche wie Dienstleistungen, Investitionen und Öffentliches Beschaffungswesen abdeckt. Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen neben den vertraglichen Beziehungen zur EU und der Mitgliedschaft bei der WTO einen der Hauptpfeiler ihrer Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar.
Auskünfte: Christian Etter, Minister, Leiter des Ressorts EFTA, seco/Integrationsbüro Tel. 031 324 08 62 christian.etter@ib.admin.ch