Connyland : Tierschutzverfahren wegen haltlos kurzer Verjährungsfrist nicht anhand genommen
Wädenswil(ots)Die ASMS ist über die Verfahrensentwicklung im Fall Connyland und Vater und Sohn Conny und Roberto Gasser erfreut und in ihrem wachsenden Vertrauen in die Thurgauer Behörden bestärkt. Man rechnet noch in diesem Jahr mit einer Anklage gegen den Juniorchef des Vergnügungsparks "Connyland" wegen schweren Delikten und sieht den Leumund des Vaters Gasser durch die Verurteilung wegen Ausländer- und Tierseuchendelikten getrübt, sofern das Urteil in Rechtskraft erwächst.
Die ASMS bedauert die stossend kurze Verjährungsfrist für Tierschutzwidrigkeiten und verlangt eine Anhebung bei der anstehenden Revision des Tierschutzgesetzes. Insbesondere wegen der kurzen Frist sind die Connyland-Verantwortlichen um eine Bestrafung auch wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz herum gekommen. Doch waren die beiden ASMS-Strafanzeigen völlig berechtigt, wie allein schon aus der Tatsache hervorgeht, dass die Connyland-Verantwortlichen - unter Vorbehalt der Rechtskraft - sämtliche Verfahrenskosten zu tragen haben. Dies ist laut Strafprozessordnung bloss dann möglich, wenn "der Angeschuldigte durch Verletzung gesetzlicher Pflichten Anlass für ein Strafverfahren gegeben oder dessen Durchführung erschwert hat."
Überdies verlangt die ASMS die Schaffung eines Tieranwalts auch im Kanton Thurgau, wie er seit zehn Jahren im Kanton Zürich besteht. Nur dieser hätte die Möglichkeit, die Nichtanhandnahmeverfügung des Bezirksamtes überhaupt zu Gesicht zu bekommen und zu Gunsten der Tiere gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Tieranwalt wäre auch die einzige Person, welche in einem Strafverfahren wegen Tierschutzwidrigkeiten die Rechte der Tiere vertreten könnte.
Die ASMS-Strafanzeigen haben vieles in Bewegung gebracht: Nicht nur wurden die Machenschaften der Familie Gasser durchleuchtet und geahndet. Sie haben Bevölkerung und Vollzugsorgane hoffentlich nachhaltig für eine moderne Mensch-Tier-Beziehung im Bereich gefangener Wildtiere angeregt.
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