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Historische Wende in der Mensch-Tier-Beziehung vollzogen! Auch der Nationalrat mit 96 zu 11 für "Tier, keine Sache"

Bern/Zürich (ots)

Heute hat auch der Nationalrat dem
Gesetzespaket "Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung"
zugestimmt. Damit wird das Tier in der Schweiz mit dem Inkrafttreten
der neuen Bestimmungen im Zivilrecht nicht mehr als Sache gelten.
Auch werden zeitgemässe Normen im Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht,
Schuldbetreibungsrecht und Strafrecht dem Tier eine stark verbesserte
Stellung einräumen.
So wird etwa das Gericht ein Heimtier der Person zuteilen können,
welches für die bessere Haltung und Pflege garantieren kann. Künftig
werden auch Tierarztkosten bei Verletzung oder Töten eines Tieres
geschuldet sein, sofern sie den Anschaffungswert des Tieres in einem
vernünftigen Rahmen übersteigen. Und der Tier haltenden Person wird
der Affektionswert des Tieres als Schadensposten angerechnet.
Verloren gegangene Tiere sind neu einer von den Kantonen zu
bezeichnenden Fundstelle zu melden und können innert zwei Monaten
nach der Meldung vom Finder ersessen werden. Die Frist von fünf
Jahren wurde also drastisch reduziert und die Wahrscheinlichkeit
erhöht, ein Tier wieder zu finden. Tiere gelten auch im Strafrecht
nicht mehr als Sache, unterstehen aber weiterhin dem strafrechtlichen
Schutz als Tiere. Und Heimtiere dürfen neu nicht mehr gepfändet
werden.
Seit nicht weniger als dreizehn Jahren hat die Stiftung für das
Tier im Recht (früher durch eine Vororganisation) auf diesen
historischen Zeitpunkt hin gearbeitet. Sie hat mit dem öffentlich
diskutierten "Gesetzesentwurf über die Mensch-Tier-Beziehung" im
Jahre 1991 den Grundstein für die heute angenommen Bestimmungen
gelegt. Als der Nationalrat auf das Gesetzespaket am 13. Dezember
1999 unglücklicherweise nicht eingetreten ist, hat die Stiftung u.a.
mit der Gesellschaft Schweizer Tierärzte GST und zwei weiteren
Organisationen die Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung
der Tiere (Tier-Initiative)" erfolgreich lanciert. Mit der heutigen
Annahme des Paktes auf Gesetzesstufe wir der Rückzug der
Tier-Initiative auf Revision der Bundesverfassung erklärt. Das
deklarierte Ziel ist nämlich erreicht.
Die Stiftung ist über den nationalrätlichen Entscheid
ausserordentlich glücklich! Der Entscheid ist Ausdruck einer
historischen Wende in der Mensch-Tier-Beziehung, wonach die
Zweiteilung Mensch-Sache zu Gunsten einer Dreiteilung überwunden ist.
Die Stiftung hofft auf ein baldiges Inkrafttreten der neuen
Gesetzesbestimmungen, welche sie in einem beim Orell-Füssli-Verlag im
Herbst 2003 erscheinenden Buch kommentieren wird.

Kontakt:

Tel. +41/1/262'67'25
Mobile: +41/78/740'20'61
mailto:TIR@GRLAW.CH

STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT
Dr. iur. Antoine F. Goetschel
Geschäftsführer und Rechtsanwalt

STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT SEITE
Spitalgasse 9
Postfach 6164
3001 Bern
KONTO Nr.251-80 10 49.01P UBS AG Römerhofplatz 5 CH-8032 Zürich

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