Historische Wende in der Mensch-Tier-Beziehung vollzogen! Auch der Nationalrat mit 96 zu 11 für "Tier, keine Sache"
Bern/Zürich (ots)
Heute hat auch der Nationalrat dem Gesetzespaket "Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung" zugestimmt. Damit wird das Tier in der Schweiz mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Zivilrecht nicht mehr als Sache gelten. Auch werden zeitgemässe Normen im Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht, Schuldbetreibungsrecht und Strafrecht dem Tier eine stark verbesserte Stellung einräumen.
So wird etwa das Gericht ein Heimtier der Person zuteilen können, welches für die bessere Haltung und Pflege garantieren kann. Künftig werden auch Tierarztkosten bei Verletzung oder Töten eines Tieres geschuldet sein, sofern sie den Anschaffungswert des Tieres in einem vernünftigen Rahmen übersteigen. Und der Tier haltenden Person wird der Affektionswert des Tieres als Schadensposten angerechnet. Verloren gegangene Tiere sind neu einer von den Kantonen zu bezeichnenden Fundstelle zu melden und können innert zwei Monaten nach der Meldung vom Finder ersessen werden. Die Frist von fünf Jahren wurde also drastisch reduziert und die Wahrscheinlichkeit erhöht, ein Tier wieder zu finden. Tiere gelten auch im Strafrecht nicht mehr als Sache, unterstehen aber weiterhin dem strafrechtlichen Schutz als Tiere. Und Heimtiere dürfen neu nicht mehr gepfändet werden.
Seit nicht weniger als dreizehn Jahren hat die Stiftung für das Tier im Recht (früher durch eine Vororganisation) auf diesen historischen Zeitpunkt hin gearbeitet. Sie hat mit dem öffentlich diskutierten "Gesetzesentwurf über die Mensch-Tier-Beziehung" im Jahre 1991 den Grundstein für die heute angenommen Bestimmungen gelegt. Als der Nationalrat auf das Gesetzespaket am 13. Dezember 1999 unglücklicherweise nicht eingetreten ist, hat die Stiftung u.a. mit der Gesellschaft Schweizer Tierärzte GST und zwei weiteren Organisationen die Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)" erfolgreich lanciert. Mit der heutigen Annahme des Paktes auf Gesetzesstufe wir der Rückzug der Tier-Initiative auf Revision der Bundesverfassung erklärt. Das deklarierte Ziel ist nämlich erreicht.
Die Stiftung ist über den nationalrätlichen Entscheid ausserordentlich glücklich! Der Entscheid ist Ausdruck einer historischen Wende in der Mensch-Tier-Beziehung, wonach die Zweiteilung Mensch-Sache zu Gunsten einer Dreiteilung überwunden ist. Die Stiftung hofft auf ein baldiges Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen, welche sie in einem beim Orell-Füssli-Verlag im Herbst 2003 erscheinenden Buch kommentieren wird.
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