ASMS reicht wegen heute im "Beobachter" bezeugten Tierschutzwidrigkeiten im Conny Land Strafanzeige ein
Wädenswil (ots)
Die renommierte Zeitschrift "Beobachter" legt in der heutigen Ausgabe mögliche Beweise über Tierquälereien und andere Tierschutzwidrigkeiten im Conny-Land auf den Tisch. Unter dem Titel "Conny-Land: Delfine und Seelöwen führen ein Hundeleben" berichtet er über verschiedene Vorfälle, die von drei ehemaligen Mitarbeitern im thurgauischen Conny-Land bezeugt werden. Sie legen den dringenden Verdacht nahe, die Verantwortlichen der Conny-Land AG hätten sich verschiedener Verstösse gegen das eidgenössische Tierschutzgesetz schuldig gemacht.
So würden nicht selten Delfine in der Nacht aus dem Becken springen. Würden sie in ihrem hilflosen Zustand und völlig erschöpft nicht zufällig gefunden, würden sie in der nächsten Stunde sterben, wie zwei Zeugen aussagen. Festgestellt wurde verschiedentlich eine übermässige Härte als Erziehungsmethode; Schläge seien nicht selten gewesen. Und als Strafmassnahme sei ein Seelöwe wochenlang und ohne Beschäftigung in einem Transportwagen verbannt gewesen mit einem Wasserbecken kaum grösser als eine Badewanne, wie ein Zeuge berichtet. Drei der elf Seelöwen seien am Erblinden, möglicherweise wegen zu tiefer Salzkonzentration im Wasser.
Die ASMS (Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger-Schweiz) als Anwältin der Delfine und Seelöwen hat heute zur Abklärung dieser harten Anschuldigungen bei der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Conny-Land AG eingereicht. Auch sollen Verwaltungsmassnahmen wie ein Halteverbot für Meeressäuger im Conny-Land näher geprüft werden.
Rückfragen: Beobachter-Artikel vom 8.12.2000 unter "www.beobachter.ch" oder Hintergründe zum Conny-Land und Strafanzeige unter "www.flipperswil.ch" oder Noëlle Delaquis, Fachstelle Delfine der ASMS: Natel +41 76 393 20 60. [ 001 ]