Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Caritas nimmt Stellung zu den Sparmassnahmen des Bundes im Asylbereich: Sparen ja, aber anders
Luzern (ots)
Caritas erachtet die dringlichen Sparmassnahmen des Bundes im Asylwesen als gefährlich. Sie könnten die Zahl der Sanspapiers in der Schweiz erhöhen und zu einer Ausbreitung der Kleinkriminalität führen. Zudem werden Kosten vom Bund auf die Kantone und Gemeinden verlagert. Das grösste Sparpotenzial besteht nach Ansicht der Caritas in einer schnelleren Abwicklung von Asylgesuchen.
Die zentrale Sparmassnahme sieht vor, Personen von der Sozialhilfe des Bundes auszuschliessen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird. Dies führt nach Ansicht der Caritas in eine Sackgasse. Die Betroffenen werden mit dem Nichteintretensentscheid faktisch auf die Strasse gestellt, unbesehen davon, ob sie auf Hilfe angewiesen sind oder nicht. Sie werden sich an die Kantone wenden und Sozialhilfe beantragen müssen. Die Gefahr besteht, dass abgewiesene Asyl Suchende in die Illegalität gedrängt werden. Damit dürfte sich die Problematik der Sanspapiers und der Kleinkriminalität verschärfen. In all diesen Fällen unterlässt es der Bund, seine Verantwortung für Personen des Asylbereichs wahrzunehmen und überlässt es den Kantonen, ihnen den verfassungsmässigen Anspruch auf Nothilfe zu gewähren.
Die vorgeschlagenen Massnahmen werfen Probleme auch in der Handhabung aus. Die Asyl Suchenden sollen bei einem Nichteintretensentscheid nicht mehr einem Kanton zugeteilt werden. Dadurch wird es ausserordentlich schwierig zu prüfen, ob Anspruchsberechtigte nicht schon in einem anderen Kanton Sozialhilfe beziehen. Nicht nur der so entstehende zusätzliche administrative Aufwand, auch vermehrt notwendige Kontrollen durch die Polizei werden zu höheren Kosten führen.
Asylvefahren verkürzen
Caritas Schweiz fordert daher, andere Sparmassnahmen ins Auge zu fassen. Das Hilfswerk schlägt vor, das Asylverfahren zu beschleunigen, wobei der Rechtsschutz der Asyl Suchenden gewahrt bleiben muss. Würde das Asylverfahren nur sechs Monate dauern, ergäben sich substanzielle Einsparungen bei der Sozialhilfe. Das Asylverfahren liesse sich verkürzen durch eine weitere Zentralisierung der Befragungen beim Bundesamt für Flüchtlinge sowie durch einen Ausbau der Kapazitäten bei der Asylrekurskommission.
Caritas schlägt zudem vor, vorläufig Aufgenommenen und Asyl Suchenden nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Es ist empirisch erhärtet, dass dadurch keine Konkurrenz für schweizerische Arbeitskräfte entsteht. Asyl Suchende nehmen oft Arbeit in Tieflohnbranchen an, die von Inländern und Ausländern mit ordentlichem Aufenthalt kaum besetzt werden.
Caritas fordert, dass die Massnahmen zumindest in wichtigen Punkten angepasst werden. Der Bund muss im Fall eines Nichteintretensentscheids die betroffenen Asyl Suchenden darüber informieren, dass sie ein Recht auf kantonale Sozialhilfe haben. Das Niveau dieser Hilfe muss definiert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sich die Höhe der Sozialhilfe von Kanton zu Kanton in stossender Weise unterscheidet. Besonders verletzliche Personen dürfen von den Massnahmen nicht betroffen werden. Ein funktionierender Rechtsstaat wie die Schweiz darf nicht ein System einführen, in welchem staatliche Behörden Kranke, unbegleitete Minderjährige, schwangere Frauen oder traumatisierte Menschen auf die Strasse stellen.
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