Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Caritas Schweiz: Mehr Opferschutz bei Zwangsehen
Luzern (ots)
Caritas Schweiz fordert mehr Opferschutz bei Zwangsehen. Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Revision des Zivilgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht, mit der der Bundesrat den Schutz vor Zwangsheiraten erhöhen möchte, geht dem Hilfswerk zu wenig weit. Aus Sicht der Caritas sind auch strafrechtliche und ausländerrechtliche Bestimmungen erforderlich.
Caritas Schweiz verurteilt Zwangsehen. Die Ehe beruht auf dem freien Willen der Ehepartner. Die freie Partnerwahl ist ein Menschenrecht. Caritas Schweiz begrüsst daher, dass der Bundesrat den Schutz vor Zwangsheiraten erhöhen möchte. Das Hilfswerk ist aber der Überzeugung, dass nebst den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen weitere Massnahmen zum Schutz der Opfer von Zwangsehen notwendig sind.
Caritas Schweiz fordert eine klarere gesetzliche Definition der Zwangsehe, die eine Abgrenzung zur erlaubten arrangierten Ehe im Einzelfall erlaubt. Als präventive Massnahme fordert Caritas Schweiz zusätzliche Anstrengungen bei der Beratung und der Integration von ausländischen Personen. Caritas Schweiz ist sodann der Überzeugung, dass zum Schutz vor Zwangsehen auch eine explizite Strafnorm notwendig ist, die Zwangsehe unter Strafe stellt. Schliesslich ist eine Änderung der ausländer-rechtlichen Bestimmungen notwendig, damit Opfer von Zwangsehen nicht Gefahr laufen, mit Ungültigerklärung der Ehe aus der Schweiz gewiesen zu werden.
Kontakt:
Ruedi Illes
Leiter Abteilung Anwaltschaft
Caritas Schweiz
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