Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Ja zur parlamentarischen Initiative Golay (15.471)
Ausweg aus der Sackgasse überschuldeter Personen
Luzern (ots)
76 Prozent der Haushalte, die sich 2015 in einer Schuldenberatungsstelle beraten liessen, haben Steuerschulden. Bei ihnen werden durch die jährlichen Steuerrechnungen automatisch jedes Jahr neue Schulden akkumuliert - eine Spirale, aus der es kein Entrinnen gibt. Caritas Schweiz fordert daher vom Nationalrat ein Ja zur parlamentarischen Initiative von Roger Golay (MCG/GE) für eine Unpfändbarkeit der laufenden Steuern.
Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession über die parlamentarische Initiative 15.471 «Verschuldete Personen nicht noch stärker unter Druck setzen» des Genfer Nationalrats Roger Golay befinden. Diese verlangt, dass von Schuldnerinnen und Schuldnern effektiv überwiesene Steuerbeträge unpfändbar sind. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die Steuern ähnlich wie geschuldete Krankenkassenbeiträge ins betreibungsrechtliche Existenzminimum (BEX) einberechnet werden.
Schuldenspirale durchbrechen und fortwährende Pfändung vermeiden
Für überschuldete Personen wäre diese Massnahme eine enorme Entlastung. Denn solange die Steuern nicht im BEX berücksichtigt sind, kommen wegen der jährlich anfallenden Steuern unweigerlich neue Betreibungen und Pfändungen hinzu, was eine Sanierung der überschuldeten Haushalte letztlich verunmöglicht. Caritas Schweiz sowie die in der Schuldenberatung tätigen Organisationen fordern daher bereits seit Jahren, dass die Steuern ins BEX einberechnet werden. Nur so haben überschuldete Personen eine Chance, aus der Schuldenspirale herauszukommen. Entsprechend begrüssen die Fachorganisationen die Initiative von Nationalrat Golay und fordern den Gesamtrat auf, der Initiative zuzustimmen.
Die Gegenseite argumentiert, die Interessen der übrigen Gläubiger würden benachteiligt, wenn die Steuern bei der Berechnung des BEX einbezogen werden. Dies ist aber klar nicht der Fall, denn ihre Forderungen werden dadurch nicht geschmälert. Durch die heutige Regelung wird sogar der Fiskus gegenüber den Privaten benachteiligt, da seine Forderungen mit Verspätung anfallen und er die geringsten Aussichten hat, dass diese erfüllt werden. Im Gegensatz zu privaten Gläubigern können die Steuerbehörden säumigen Zahlerinnen und Zahlern gegenüber auch weder ihre Dienste einstellen noch ihnen den Zugang zu ihrer Infrastruktur verweigern. Mit zunehmender Überschuldungsdauer steigen somit heute die Steuerschulden kontinuierlich an, während die Forderungen der übrigen Gläubiger dank der Lohnpfändung sinken.
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