Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Caritas ist alarmiert über neue Studie zum Grundbedarf in der Sozialhilfe
Sozialhilfe deckt Existenzminimum nicht mehr
Luzern (ots)
In mehreren Kantonen fordern politische Vorstösse die Kürzung der Sozialhilfe. Eine heute publizierte Studie zeigt nun auf, dass bereits der aktuelle Grundbedarf zu tief ist, um die Existenz zu sichern. Die Caritas schlägt Alarm: Die Kantone müssen von weiteren willkürlichen Sparrunden auf Kosten der Armutsbetroffenen absehen. Die Caritas fordert die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) dazu auf, die Sozialhilfe zu erhöhen und vermehrt in die Begleitung und Bildung von Sozialhilfebeziehenden zu investieren.
Mit der Sozialhilfe wird Politik gemacht. Die Situation hat sich in jüngster Zeit weiter zugespitzt. Im Kanton Bern haben Parlament und Regierungsrat einer Sozialhilfegesetzrevision zugestimmt, die es erlaubt, sogar den Grundbedarf generell um acht Prozent zu kürzen.
Die heute von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) publizierte Studie hat nun den aktuellen Grundbedarf, der in den SKOS-Richtlinien verankert ist, an der Realität überprüft. Sie ermittelt, wieviel ein Einpersonenhaushalt der ärmsten Bevölkerung in der Schweiz für den Warenkorb des SKOS-Grundbedarfs - unter anderem für Essen, Hygiene, Kleidung, Bildung und Mobilität - ausgibt. Die Ergebnisse sind alarmierend. Der Durchschnittsbetrag, den ein Einpersonenhaushalt ohne Miete und Krankenkassenkosten ausgibt, liegt bei 1082 Franken. Diese Ausgaben übersteigen den aktuell von der SKOS festgelegten Grundbetrag von 986 Franken beträchtlich. Das heisst: Be-reits der aktuell gültige Grundbedarf in der Sozialhilfe reicht nicht, um auf längere Zeit die alltäglichen Bedürfnisse zu decken. Die Studie macht denn auch klar, dass beim SKOS-Grundbedarf keinerlei Einsparungspotenzial besteht, sondern dass im Gegenteil Kürzungen des Grundbedarfs zu sehr einschneidenden Einschränkungen führen können.
Die Caritas fordert die Kantone und Gemeinden auf, Verantwortung zu übernehmen und das in der Schweizer Bundesverfassung garantierte Recht auf Hilfe, Betreuung und die Mittel, die für ein men-schenwürdiges Dasein unerlässlich sind, zu gewährleisten. Weitere Senkungen des Grundbedarfs sind verfassungswidrig. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK muss im Gegenteil beschliessen, den Grundbedarf gemäss den neuesten wissenschaftlichen Er-kenntnissen zu erhöhen. Statt Menschen den alltäglichen Bedarf zu kürzen, gilt es in Bildung und Begleitung zu investieren. Nur so können Sozialhilfebeziehende benötigte Kompetenzen erwerben und erhalten neue Lebensperspektiven.
Kontakt:
Weitere Auskünfte erteilt Bettina Fredrich, Leiterin Fachstelle
Sozialpolitik, Caritas Schweiz, E-Mail bfredrich@caritas.ch, Tel. 041
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