Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung vom 6. Februar
Mädchen vor weiblicher Genitalbeschneidung schützen
Ein Dokument
Luzern (ots)
Der 6. Februar ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C). Auch in der Schweiz ist weibliche Genitalbeschneidung eine Realität. Gemäss neuesten Schätzungen sind bis zu 22'000 Mädchen oder Frauen von einer Genitalbeschneidung bedroht oder betroffen. Was die Erkennung und den Schutz von gefährdeten Mädchen anbelangt, so kommt Fachpersonen verschiedener Berufsgruppen eine zentrale Rolle zu. Zu ihrer Unterstützung hat das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz einen Leitfaden zum Thema Genitalverstümmelung und Kindesschutz erarbeitet.
Die nationale Anlaufstelle des Netzwerkes gegen Mädchenbeschneidung Schweiz wird von einer Lehrperson einer Primarschule kontaktiert: Die Familie ihrer Schülerin wolle in den Sommerferien die Grossmutter im Herkunftsland besuchen. Nun wisse die Lehrperson, dass im genannten Herkunftsland die weibliche Genitalverstümmelung nach wie vor weit verbreitet sei. Laufe das Mädchen allenfalls Gefahr, während des Ferienaufenthaltes beschnitten zu werden? Wie sollte das weitere Vorgehen gestaltet werden?
Leitfaden zur Unterstützung von Fachpersonen
Viele Fachpersonen aus dem Sozial-, Migrations- und Gesundheitsbereich sehen sich mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert. Das Erkennen von gefährdeten oder bereits betroffenen Mädchen, das Wissen um eine adäquate Reaktion und um geeignete Hilfestellungen stellen hohe Anforderungen an die Fachpersonen. Oftmals fehlt jedoch das nötige Fachwissen zu dieser spezifischen Form von Kindeswohlgefährdung.
Deswegen bietet das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz Schulungen und Fachberatungen an. Zudem hat das Netzwerk in Zusammenarbeit mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein sowie Kinderschutz Schweiz einen Leitfaden für Fachpersonen erarbeitet. Dieser vermittelt Grundwissen zum Thema, beschreibt Risikofaktoren und bietet praxisbezogene Hilfestellungen für konkrete Fälle. Der Leitfaden «Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) & Kindesschutz» wird anlässlich des 6. Februars lanciert und ist auf der Webseite www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk abrufbar.
Prävention als wirksamer Schutz
Die Schweiz hat 2012 einen eigenen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung geschaffen. Um gefährdete Mädchen vor dem Eingriff zu schützen, sind strafrechtliche Bestimmungen unerlässlich. Doch es braucht mehr als ein Verbot: Sensibilisierungsarbeit in den betroffenen Migrationsgemeinschaften (Communities) ist notwendig, um eine Diskussion über das tabuisierte Thema zu ermöglichen. Daher arbeitet das Netzwerk mit 40 Männern und Frauen zusammen, welche regelmässig Anlässe in ihren Communities durchführen. Mit viel Geduld und Respekt schaffen sie die nötige Vertrauensbasis, um über die Folgen der weiblichen Genitalbeschneidung zu sprechen und die Eltern zu überzeugen, von dieser schädlichen Tradition abzusehen.
Getragen werden diese Präventions- und Beratungsangebote vom Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz, welches 2016 von Caritas Schweiz, Terre des Femmes Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte gegründet wurde. Finanziert wird das Netzwerk vom Staatssekretariat für Migration (SEM) durch den Integrationskredit des Bundes und das Bundesamt für Gesundheit im Rahmen des Programms Migration und Gesundheit.
Der Leitfaden «Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) & Kindesschutz - ein Leitfaden für Fachpersonen » ist unter folgendem Link verfügbar:
Website: www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk
Kontakt:
Denise Schwegler und Simone Giger, Projektverantwortliche Prävention
Mädchenbeschneidungen, Caritas Schweiz, Tel.: 041 419 23 55, E-Mail:
dschwegler@caritas.ch; sgiger@caritas.ch
Marisa Birri, Terre des Femmes Schweiz, Tel. 031 311 38 79, E-Mail:
m_birri@terre-des-femmes.ch