Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
TCS plädiert für die Abschaffung der Obligatorischen Abgaswartung für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD)
Emmen (ots)
OBD-Technik effizienter als bestehende Abgaswartung
Für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose macht die obligatorische Abgaswartung keinen Sinn mehr. Der TCS ersucht das Bundesamt für Strassen um die Befreiung der mit einem On-Board-Diagnosesystem (OBD) ausgerüsteten Fahrzeuge von der obligatorischen Abgaswartung. Die On-Board-Diagnose ist wesentlich effizienter als die obligatorische Abgaswartung, weil der Fahrer sofort über Fehlfunktionen informiert wird.
Auf den 1. Januar 2001 hat die Schweiz für Personenwagen im Einklang mit den europäischen Vorschriften wiederum schärfere Abgasgrenzwerte in Kraft gesetzt und zudem die Ausrüstung mit einem On-Board-Diagnosesystem (OBD) verlangt. Alle ab 1. Januar 2001 in Verkehr gesetzten Personenwagen mit Benzinmotor sind mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet, das so ausgelegt, gebaut und im Fahrzeug installiert sein muss, dass es in der Lage ist, während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeuges bestimmte Arten von Verschlechterungen oder Fehlfunktionen aller abgasrelevanten Teile anzuzeigen.
In Bezug auf die obligatorische Abgaswartung ist die On-Board-Diagnose ein Meilenstein des technischen Fortschritts. Neu werden nämlich die abgasrelevanten Teile permanent überwacht, eine Verschlechterung oder Fehlfunktionen dem Fahrer angezeigt und im Steuergerät mit Datum und/oder km gespeichert. Der Fahrer erkennt somit, wenn an seinem Fahrzeug ein Mangel am Motor oder den abgasrelevanten Teilen vorliegt. Die vom Fahrzeug nach der Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige zurückgelegte Strecke ist jederzeit über diese serielle Schnittstelle des genormten Datenübertragungssteckers abrufbar. Die gültige Verordnung erlaubt dem Fahrer trotz Fehlfunktion und gegebenenfalls erhöhtem Schadstoffausstoss bis zur Reparatur weiter zu fahren.
Die Bussenverordnung sieht bei Überschreitung der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung Bussen vor. Die Bussen berücksichtigen nicht, ob das Fahrzeug abgasmässig in Ordnung ist, oder ob ein Mangel vorliegt. Bei heute gültigen Verordnung wird lediglich die Einhaltung der Frist geprüft bzw. geahndet. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose kann bei den amtlichen Nachprüfungen, die vier Jahre nach der 1. Inverkehrssetzung, dann nach drei Jahren und danach alle 2 Jahre fällig werden oder bei Polizeikontrollen die Fehlfunktionsanzeige überprüft werden. Damit ist eine ausreichende regelmässige Ueberprüfung der Abgaswerte gewährleistet. Leuchtet die Fehlfunktionsanzeige, kann mit einem handelsüblichen Messgerät unter anderem festgestellt werden, vor wie vielen Kilometer und/oder welchen Datum ein Mangel aufgetreten ist und noch nicht behoben wurde. Dies bietet dem Gesetzgeber die Möglichkeit, jene Autofahrer zu büssen, welche die Fehlfunktionsanzeige ignoriert haben und bei deren Fahrzeug effektiv ein Mangel vorliegt, welcher einen übermässigen Schadstoffausstoss bewirkt.
Auch in der EU sollen mit der On-Board-Diagnose die verschiedenen Abgasuntersuchungen ersetzt und abgeschafft werden. In Deutschland und in Oesterreich stehen Entscheidungen in Vorbereitung, dass die herkömmliche Abgaswartung für Personenwagen mit OBD abgeschafft wird. Die Kontrolle der OBD und der Abgase erfolgt über die Autoexperten der Strassenverkehrsämter anlässlich der regelmässig notwendigen amtlichen Nachprüfungen. Die hauptsächlichen Verbesserungen der OBD im Massenalltagsbetrieb ist die Erfassung der unterschiedlichen Fahrbetriebe, während die Abgaswartung nur den Leerlauf und die erhöhte Drehzahl (ohne Last) bei betriebswarmem Motor erfasst. Störungen in der Warmlaufphase werden bei der Abgaswartung nicht erkannt. Die OBD arbeitet genau und ohne Einfluss des Prüfers und ist daher nicht abhängig vom Fachwissen, von Emotionellen- und Kundeneinflüssen. Der TCS ersucht das Bundesamt für Strassen (ASTRA), alle Personenwagen welche mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sein müssen von der obligatorischen Wartungspflicht zu befreien und die Bussenverordnung entsprechend anzupassen.
Kontakt:
Touring Club Schweiz TCS
Daniel Burch
Tel.: +41 (0)41 267 18 11
Hintergrund
Auf den 1. Januar 1986 hat der Bundesrat die obligatorische
Abgaswartung und Abgasmessung eingeführt. Damit wurde sichergestellt,
dass die Fahrzeuge während der ganzen Lebensdauer ein Minimum an
Schadstoffen ausstossen. In der Einführungsphase mussten noch alle
Personenwagen mit Benzinmotoren jährlich einer obligatorischen
Abgaswartung unterzogen werden. Mit der Änderung der Verordnung vom
22.12.1993 hat der Bundesrat die obligatorische Abgaswartung (VRV Art
59a) dem technischen Fortschritt angepasst und das Intervall für
Fahrzeuge mit Katalysator auf zwei Jahre erhöht sowie die
obligatorische Abgaswartung für Dieselfahrzeuge eingeführt.
Die Qualität der Neuwagen und deren abgasrelevanten Teile wird
laufend verbessert. In der EU sollen die Hersteller von Personenwagen
die Gewährleistung ab dem 1.1.2002 von einem Jahr auf 2 Jahre
erweitern.
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