Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Weltgesundheitstag der WHO steht im Zeichen der Verkehrssicherheit: TCS unterstützt Kampagne "Gelbes Zebra"
Vernier/ Bern/ Zürich (ots)
Mit der Kampagne "Gelbes Zebra" will man Fussgänger und Fahrzeuglenker darauf aufmerksam machen, dass an Fussgängerstreifen mehr Vorsicht geboten ist. Die vom TCS und Fussverkehr Schweiz zum Weltgesundheitstag vom 07. April 2004 lancierte Verkehrssicherheits-Kampagne bezweckt die Senkung der Unfälle an Fussgängerstreifen. Dies soll mit der Verbreitung von je fünf Verhaltensregeln für Fussgänger und Fahrzeuglenker erreicht werden. Die Regeln wurden in Zusammenarbeit mit Fussverkehr Schweiz, dem Touring Club Schweiz, der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und anderen Fachstellen erarbeitet.
Die Tatsache, dass an Fussgängerstreifen der Anteil der Toten und Schwerverletzten besonders hoch ist, veranlasste die Trägerorganisationen zur Lancierung einer weitreichenden Sicherheitskampagne. Sie soll mithelfen, die unbefriedigende Unfallentwicklung an den Fussgängerstreifen im Interesse der Verkehrssicherheit dauerhaft zu verbessern.
Unfallgeschehen an Fussgängerstreifen
Folgende Ursachen führen immer wieder zu Verletzten und Toten:
- Automobilisten verweigern Fussgängern infolge Unaufmerksamkeit oder willentlich den Vortritt,
- Fussgänger vermögen infolge mangelnder Erfahrung die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bzw. die Distanz nicht abzuschätzen oder sie verhalten sich riskant, d.h. nicht situationsgerecht,
- Bestimmte Fussgängerstreifen sind bezüglich Standort, Beleuchtung oder Markierung nicht korrekt ausgebaut.
Das Problem mit dem Handzeichen
1994 wurde das Handzeichen-Obligatorium im Hinblick auf mehr Sicherheit an Fussgängerstreifen aufgehoben, denn Kinder glaubten manchmal, dass ein Handzeichen ein Auto zum Stehen bringen könne. Doch die Zahl der Verunfallten zeigt, dass bis heute immer noch eine grosse Unsicherheit an Fussgängerstreifen besteht. Zum einen wurde die Aufhebung des Handzeichen-Obligatoriums von einigen als Verbot interpretiert, keine Handzeichen mehr geben zu dürfen. Zum anderen wissen Autolenker nicht, dass Kinder konsequent keine Handzeichen geben, auch wenn sie die Strasse überqueren wollen. Die "Aktion Gelbes Zebra" hat sich zum Ziel gesetzt, solche Missverständnisse zwischen Automobilisten und Fussgängern aus dem Weg zuräumen.
Die Kampagne bezweckt, Fussgänger und Automobilisten darauf aufmerksam zu machen, dass nur mehr Rücksichtnahme der Stärkeren und mehr Vorsicht der Schwächeren zu einer Senkung der Unfälle führen kann. Aus diesem Grund gibt sie fünf Verhaltensempfehlungen an Fussgänger und Automobilisten ab.
Fünf Verhaltens-Empfehlungen für Fussgänger:
- Den Fussgängerstreifen nie überraschend betreten; wenn nötig Sicherheitshalt einschalten - Absicht mit klarer Körperhaltung signalisieren - Den Fussgängerstreifen nur betreten, wenn dies gefahrlos möglich ist - Fahrzeuge auf allen Fahrstreifen beachten, auch von rechts kommende - Mit Fehlern rechnen, im Zweifelsfalle warten
Fünf Empfehlungen an Automobilisten:
- Auf Fussgänger achten - bremsbereit sein - Fussgängern von rechts wie von links den Vortritt gewähren - Bei Kindern, Behinderten und alten Menschen: Immer vollständig anhalten - Langsame, abbremsende oder anhaltende Fahrzeuge nie überholen - Mit Fehlern rechnen; Im Zweifelsfalle bremsen.
Die flächendeckende Kampagne zielt mit Hilfe von Plakaten und Prospekten auf eine Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer ab. Sie soll einen Anreiz schaffen, dass sich sowohl Fussgänger als auch Automobilisten mit der Komplexität der Verkehrssituation auseinandersetzen und sie will bewirken, dass Fahrzeuglenker den Fussgänger-Vortritt besser beachten und Fussgänger die Fahrzeuglenker nicht zu riskanten Bremsmanövern veranlassen.
Hinweis: Vorsicht Kinder!
Besondere Vorsicht ist bei Kindern geboten. Da Kinder Geschwindigkeiten und Distanzen schlecht einschätzen, beurteilen sie das Verkehrsgeschehen oft falsch. Die "Aktion Gelbes Zebra" macht die Automobilisten darauf aufmerksam, dass Kinder die Strasse erst überqueren dürfen, wenn alle Fahrzeuge still stehen. Die Verkehrspolizei lehrt die Kinder, so lange am Fussgängerstreifen zu warten, bis alle herannahenden Fahrzeuge angehalten haben. Die Regel heisst: "Warten bis alle Räder still stehen." Wer meint, dass ein Verlangsamen des Fahrzeuges genüge, verunmöglicht wartenden Kindern das Überqueren der Strasse.
Hintergrundinformation:
Vortritt am Fussgängerstreifen: Das geltende Recht
VRV Art. 6.1: Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jeden Fussgänger oder Benützer eines fahrzeugähnlichen Gerätes, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren. Er muss die Geschwindigkeit rechzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.
VRV Art. 47.2: Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung haben die Fussgänger den Vortritt, ausser gegenüber der Strassenbahn. Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, das es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.
Kontakt:
Stephan Müller
Mediensprecher TCS
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Fax +41/31/380'11'46
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