Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Vernehmlassung Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)
Bern (ots)
· TCS lehnt den bundesrätlichen Vorschlag mehrheitlich ab
· Änderung von Artikel 86 BV, welche das Prinzip der Zweckbindung aufhebt, ist inakzeptabel
Der TCS hält den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) als direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" für äusserst problematisch. Der TCS verlangt, dass die Interessen der Strasse gleich gewichtet werden wie jene des öffentlichen Verkehrs. Nicht akzeptabel ist für den TCS die zusätzliche Querfinanzierung der Schiene durch die Strasse sowie die vorgesehene Abschaffung der Zweckbindung.
Angesichts der wachsenden Nachfrage stehen Strassen- und öffentlicher Verkehr in den kommenden Jahrzehnten vor gewaltigen Herausforderungen, was den Ausbau der Infrastruktur und insbesondere deren Finanzierung betrifft.
Die vom Bundesrat am 30. März 2011 verabschiedete Vorlage über die Finanzierung und Ausbau Eisenbahninfrastruktur enthält Sprengstoff. Wichtigstes Element ist der "Bahninfrastrukturfonds", der von den bisherigen Finanzierungsquellen wie Teilen der LSVA, MwSt, Mineralölsteuer und Allgemeine Bundeskasse gespiesen werden soll. Als zukünftige Finanzierungsquellen sollen ausserdem der "Neat-Viertel" - nach Fertigstellung der Gotthard-Eisenbahnalpentransversale - sowie die durch die Reduzierung des Fahrkostenabzuges für Pendler frei werdenden Mittel dem ÖV zugute kommen.
Für den TCS kommt dies nicht in Frage, werden doch dadurch dem Strassenverkehr bedeutende Finanzmittel entzogen. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dort zu erfolgen hat, wo der Nutzen am grössten ist.
Zweckbindung gefährdet
Die vorgeschlagene Neuformulierung von Artikel 86 der Bundesverfassung enthält einen Angriff auf die Zweckbindung: Durch die Begriffsänderung von "Strassenverkehr" zu "Landverkehr" sollen die zweckgebundenen Erträge der Mineralölsteuer und der Vignette in Zukunft auch für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Für den TCS kommt diese in der Bundesverfassung festgeschriebene zusätzliche Querfinanzierung des Öffentlichen Verkehrs durch die Strasse überhaupt nicht in Frage.
Schlussfolgerungen
Generell lehnt der TCS die Schaffung eines unlimitierten "Globalfonds" ab, dessen Finanzierung in der Verfassung festgeschrieben werden soll. Vielmehr verlangt der TCS die Schaffung einer Spezialfinanzierung für die Bahn nach dem Vorbild der existierenden Strassenfinanzierung.
Auch der TCS ist für eine gesunde und dauerhafte Finanzierung der Bahn. Er widersetzt sich jedoch vehement den folgenden in der Vorlage enthaltenen Massnahmen:
· Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung, der die Zweckbindung aufhebt und somit Tür und Tor für die zusätzliche Querfinanzierung des ÖV durch die Strasse öffnet.
· Reduzierung des Fahrkosten-Steuerabzugs. Damit würden die Pendler, die Randgebiete und die Wirtschaft als Ganzes benachteiligt.
· Dauerhafte Zweckentfremdung der Mineralölsteuereinnahmen, die befristet den Neatfinanzierung dienen sollen. Dieses Geld braucht die Strasse selber.
· Verankerung eines flächendeckenden ÖV-Angebots in der Bundesverfassung, weil dies nicht nachfragegerecht wäre.
Der TCS vertritt die Auffassung, dass die VCS-Initiative keinen Gegenvorschlag braucht, da sie keine brauchbare Diskussionsbasis für die künftige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung bildet. Die VCS-Initiative ist ohne Gegenvorschlag sofort zur Abstimmung zu bringen!
Nicht zuletzt schlägt der TCS vor, den zweckgebundenen Teil des Grundzolls von 50 auf 60 Prozent zu erhöhen und diese Erhöhung für die Bahninfrastruktur zu verwenden. Zudem sollen sich die Besteller Bund und Kantone finanziell stärker engagieren.
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