Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Stellungnahme des TCS zur Aufhebung der Abgaswartungspflicht
Bern (ots)
Der TCS begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die Abgaswartungspflicht für Personenwagen mit OBD ausserhalb der amtlichen Nachprüfung aufzuheben.
Damit wird ein altes Anliegen des TCS erfüllt. Bereits im Herbst 2001 plädierte der TCS erstmals für die Abschaffung der obligatorischen Abgaswartung für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD).
Aus lufthygienischen Gründen hielt der Bundesrat jedoch an einer Kontrolle fest. Am 1. Januar 2003 trat eine vereinfachte Regelung in Kraft, indem anstelle einer "Emissionsmessung am Auspuff" der OBD-Fehlerspeicher auf Einträge überprüft wurde.
Im Sommer dieses Jahres plädierte der TCS dafür, mindestens die Fahrzeuge mit der neusten Technologie (ab Euro 5) von der Abgaswartungspflicht zu befreien.
Der Bundesrat ist nun - ganz im Sinne des TCS - einen Schritt weitergegangen und hat alle mit OBD ausgerüstete Fahrzeuge (ca. 60 Prozent des Fahrzeugbestandes) von der Abgaswartungspflicht befreit.
Weitere Vorteile
Mit der neuen Regelung werden die Fahrzeughalter verpflichtet, ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Aufleuchten der OBD-Kontrollleuchte reparieren zu lassen. Zugleich wird eine sinnwidrige Bussenregleung aufgehoben. Wer nämlich bin anhin mit leuchtender Kontrollleuchte d.h. mangelhaftem Fahrzeug, in eine Polizeikontrolle geriet, wurde nicht gebüsst, wenn die Frist für die obligatorische Abgaswartung noch nicht abgelaufen war. Eine Ordnungsbusse (nach OBV Ziff. 501) wurde hingegen dann verhängt, wenn diese Frist verpasst wurde, das Fahrzeug aber in tadellosem Zustand war. Wer sein Fahrzeug gemäss Vorgaben des Herstellers in die Garage bringt, sei es zur Wartung und Auslesen des OBD-Fehlerspeichers (in der Wartung inbegriffen) oder weil die OBD-Kontrollleuchte aufleuchtet, wird neu nicht mehr gebüsst.
Wann und warum wurde die Abgaswartung eingeführt?
Die obligatorische Abgaswartung wurde bekanntlich 1986 eingeführt. Damals verkehrten noch fast keine Fahrzeuge mit Katalysator und deren mechanische abgasrelevante Bauteile alterten und verschlissen rasch, oder sie "verstellten sich" häufig. Durch die vermehrten Kontrollen mit der jährlichen Abgaswartung waren weniger Fahrzeuge mit starken Geruchsbelästigungen unterwegs.
Intervall von zwei Jahren
Im Jahre 1993 setzte sich der TCS bei Autos mit Katalysator erfolgreich für die Verlängerung der Abgaswartungsintervalle auf zwei Jahre ein. Dank technischen Fortschritten bei der Motor-Regelungselektronik waren die Abgasemissionen langzeitstabiler.
Warum ist die EOBD effizienter als die obligatorische Abgaswartung?
Die abgasrelevanten Teile werden von der EOBD permanent überwacht. Dass ein abgasrelevanter Fehler erkannt und im Speicher abgelegt wird, die Warnlampe aber nicht aufleuchtet, kommt bei Fahrzeugen der Abgasvorschrift Euro 5 praktisch nicht vor. Der Fahrer erkennt, dass mit dem Fahrzeug "etwas nicht stimmt", denn in vielen Fällen macht sich mit dem Aufleuchten der Kontrollleuchte auch noch ein Leistungsverlust des Motors bemerkbar. Dadurch werden Fehlfunktionen bereits vor dem nächsten Wartungsdienst und bzw. vor dem Termin der obligatorischen Abgaswartung bemerkt und behoben. Sogar die vom Fahrzeug zurückgelegte Strecke mit aufleuchtender Warnlampe ist am EOBD-Stecker des Fahrzeuges abrufbar.
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