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TCS-Kindersitztest: Grosse Qualitätsunterschiede festgestellt

TCS-Kindersitztest: Grosse Qualitätsunterschiede festgestellt
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Bern (ots)

Im aktuellen TCS-Kindersitztest wurden 17 verschiedene Kindersitze aus allen Gewichtsklassen untersucht, darunter auch fünf Modelle mit "i-Size"-Zulassung. 15 Testprodukte haben die Bewertung "empfehlenswert" oder besser erhalten, die beiden anderen Produkte haben bei den Sicherheitstests völlig versagt.

Sämtliche Produkte wurden bezüglich Sicherheit, Bedienung, Ergonomie, Schadstoffgehalt sowie Reinigung und Verarbeitung geprüft und bewertet. Die mindestens als "empfehlenswert" eingestuften Modelle übertreffen die gesetzlichen Vorschriften zum Teil deutlich, die Anforderungen des Verbraucherschutztests wurden bei ihrer Entwicklung berücksichtigt. Dies trifft auf die getesteten Modelle von Cybex, GB, Nuna, Klippan, Concord, Joie, Maxi-Cosi und Chicco zu sowie auf fast alle von Recaro.

Zwei Kindersitze fallen durch die Sicherheitstests

Als "nicht empfehlenswert" bewertet wurden der Jané Grand und der Recaro Optia & Smart Click Base. Beide haben beim Frontalaufpralltest versagt. Jané bietet aufgrund dieser Resultate eine Überprüfung der bereits ausgelieferten Kindersitze an, Recaro einen kostenfreien Umtausch.

Beidseitig montierbare Kindersitze

Es kommen vermehrt Kindersitze in den Handel, die sowohl in Fahrtrichtung wie auch entgegen der Fahrtrichtung montiert werden können - auch die getesteten Produkte GB Vaya i-Size, Nuna Rebl Plus i-Size und Recaro Zero.1 Elite bieten diese Option. Es sollte jedoch vermieden werden, den Sitz zu früh nach vorne zu drehen, nur weil dann das Anschnallen des Kindes einfacher ist. Kindersitze sollten idealerweise bis zum Altern von etwa zwei Jahren immer entgegen der Fahrtrichtung montiert werden, um das Verletzungsrisiko bei einem Frontalunfall zu reduzieren.

TCS-Tipps für Kauf und Bedienung

Nicht jeder Kindersitz passt zu jedem Auto. Deshalb sollte man sich vor dem Kauf über das entsprechende Angebot informieren, etwa indem man die TCS-Kindersitztests der letzten Jahre konsultiert. Zudem empfiehlt es sich, mit dem eigenen Fahrzeug zum Händler zu fahren und die in Frage kommenden Modelle vorgängig auszuprobieren. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

- Der Kindersitz muss möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug eingebaut werden können. Vor allem bei älteren Fahrzeugen können etwa lange Gurtschlossbefestigungen dazu führen, dass sich der Sitz nicht stabil anschnallen lässt.

- Um eine optimale Rückhaltung zu gewährleisten, sollten Gurte möglichst geradlinig verlaufen und keine Falten werfen.

- Insbesondere bei Babyschalen sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge im Fahrzeug ausreicht, um den Sitz sicher anschnallen zu können. Ist der Gurt zu kurz für eine herkömmliche Babyschale, lässt sich eventuell eine mit separater Basis montieren.

- Bei Sitzerhöhern mit Rückenstütze kommt es teilweise vor, dass sich der Gurt nicht mehr selbständig aufrollt, wenn sich das Kind nach vorne beugt. In diesem Fall sollte man einen anderen Kindersitz ausprobieren, bei dem die Position der Schultergurtführung besser zur Gurtgeometrie des Autos passt.

- Kindersitzmodelle mit semi-universaler Zulassung (z.B. alle Kindersitze mit Stützfuss) können nicht in sämtlichen Fahrzeugen montiert werden. Diesen Produkten liegt allerdings meistens eine Typenliste mit den passenden Fahrzeugen bei. Zudem sollte man sich mit der Handhabung des Sitzes vertraut machen. Nur mit einem richtigen Einbau kann der Sitz das Kind bei einem Unfall bestmöglich schützen. Dabei ist auch wichtig, dass die Gurte immer straff angezogen werden. Jacken sollten unter dem Beckengurt herausgezogen werden, so dass der Gurt möglichst nahe am Körper anliegt.

Neue Richtlinie für die Zulassung von Kindersitzen

Der Gesetzgeber überarbeitet die Zulassungsvorschrift für Kindersitze. Die erste beiden Phasen der neuen Richtlinie wurde bereits von der UN-ECE verabschiedet und gelten auch in der Schweiz. Die neue Richtlinie wird während mehrerer Jahre Übergangszeit parallel zur bisherigen Norm ECE R44 bestehen. Die wesentlichen Neuerungen sind:

- Die Produkte müssen einen Seitenaufpralltest bestehen, um eine 
Zulassung zu erhalten. Damit wird eine langjährige Forderung des TCS 
umgesetzt, denn ein solcher ist bereits seit über 10 Jahren Teil des 
TCS-Tests. 

- Der Kindersitz muss nicht mehr aufgrund des Gewichts des
Kindes ausgewählt werden, sondern aufgrund der Körpergrösse des 
Kindes. Dabei kann der Hersteller selbst festlegen, für welchen 
Grössenbereich sein Sitz geeignet ist, z. B. von 40 cm bis 100 cm 
Körpergrösse. Die Einteilung der Sitze in Klassen entfällt. 

- Alle Kinder bis 15 Monate müssen gegen die Fahrtrichtung 
transportiert werden. Das gilt nur für Kindersitze, die nach der 
neuen Richtlinie zugelassen sind, nicht für Produkte mit ECE-R 
44-Zulassung. Auch bei herkömmlichen Babyschalen ist eine längere 
Verwendung möglich. Da Kinder aber häufig bereits mit 9kg in einen 
grösseren, vorwärts gerichteten Sitz wechseln, kommt dies einer 
Einbusse bei der Sicherheit gleich. Der TCS empfiehlt daher Kinder so
lange wie möglich rückwärts zu transportieren, d.h. bis der Kopf aus 
der Schale kommt, resp. 13kg erreicht sind.

Bis auf weiteres wird die bestehende Norm ECE R44 ihre Gültigkeit behalten. Sie darf parallel zur neuen Richtlinie weiterverwendet werden, somit sind die aktuellen Kindersitze noch während mehrerer Jahre kauf- und einsetzbar.

Weitere Informationen

Schadstoffprüfung

Die Schadstoffprüfung wurde durch die "Stiftung Warentest" in Auftrag gegeben. Untersucht wurden die Sitze auf den Gehalt von PAK's, Phthalaten, Flammschutzmitteln, phenolischen Verbindungen, Organozinn, AZO-Farbstoffen, Formaldehyd und Schwermetallen. Dabei wurden alle Teile des Sitzes untersucht, mit denen ein Kind in Berührung kommt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt dabei anhand des Dokuments ZEK 01.2-08 (u. a. Bestandteil der GS-Prüfung), der Richtlinie 1907/2006/EG ("REACH"), der EN-71 ("Spielzeugrichtlinie") und dem Standard Ökotex 100.

Ratgeber "Auto-Kindersitze 2017"

Weitere Informationen über Kinder-Insassensicherheit, Kauftipps und der aktuelle TCS-Kindersitztest sind im neusten Ratgeber "Auto-Kindersitze 2017" zusammengefasst. Beim Kindersitzeinbau helfen auch Einbauvideos, die direkt über einen QR-Code in der Broschüre oder auf der Homepage abgerufen werden können. Der Ratgeber ist das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit des TCS und der bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung. Der Ratgeber kann unter www.kindersitze.tcs.ch bestellt werden oder ist bei der bfu in Bern erhältlich. Der Ratgeber ist kostenlos.

Vorschriften bei der Kindersicherheit

Kinder müssen bis 12 Jahre oder 150 cm (was zuerst eintrifft) in einem entsprechenden Kindersitz gesichert sein. Bei einem gebrauchten Kindersitz muss darauf geachtet werden, dass er nicht zu alt ist. Dies lässt sich am besten an der orangefarbigen Etikette am Kindersitz erkennen. Aktuell sind nur Kindersitze zugelassen, auf deren Etikette die Prüfnummer ECE R44.03, R44.04 oder R129 steht. Mehr Informationen sind im elfsprachigen Flyer "Kinder im Auto" enthalten, der unter www.ratgeber.tcs.ch bestellt werden kann.

Kontakt:

David Venetz, Mediensprecher TCS, 058 827 34 03, david.venetz@tcs.ch

www.pressetcs.ch

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