Urteil des Obergerichtes Vaduz in der Sache Paul Schockemöhle - Dr. Dr. Herbert Batliner
Wien (ots)
Medieninformation und Stellungnahme des Advokaturbüros Dr.Dr. Batliner & Dr. Gasser, Vaduz
Mit Urteil des Obergerichtes Vaduz vom 18.09.2003, welches erst in diesen Tagen zugestellt worden ist, wurde im Rechtsstreit zwischen Prof. Dr. Dr. Batliner, Rechtsanwalt in Vaduz, und Paul Schockemöhle dessen Berufung teilweise Folge gegeben. Der Grossteil der Forderung Schockemöhle"s wurde jedoch abgewiesen und ihm die Tragung der überwiegenden Kosten auferlegt.
Dr. Dr. Herbert Batliner wurde von Paul Schockemöhle aufgrund der sogenannten Erfüllungsgehilfenhaftung für kriminelle Mitarbeiter-Machenschaften auf Rückersatz zunächst vorsätzlich hinterzogener und in der Folge nachentrichteter Steuern geklagt. Nach Ansicht dieser Gerichtsentscheidung hafte Prof. Batliner für einen Teil der Steuerschulden von Schockemöhle, die dieser nachzahlen musste, weil ein ehemaliger Mitarbeiter im Büro von Dr. Batliner vor Jahren vertrauliche Daten den Medien in Deutschland weitergegeben hatte.
Der betreffende Mitarbeiter wurde damals wegen Geheimnisverrates und Erpressung rechtskräftig zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Schockemöhle, der von diesem Datendiebstahl betroffen war, nützte die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige nicht. Dennoch meinte das Obergericht, Dr. Batliner müsse aus "Billigkeitserwägungen" den "Schaden", der Schöckemöhle durch die Steuernachzahlung entstanden sei, zu einem Teil mittragen.
Mehrere namhafte Gutachter hatten dagegen weniger unter Berufung auf subjektive Billigkeitserwägungen, sondern auf geschriebenes Recht klar den Standpunkt eingenommen, es sei selbstverständlich allein Sache des säumigen Steuerpflichtigen, seine Steuerschulden zu begleichen. Ein Rechtsanwalt könne dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Prof. Batliner wird die Entscheidung, die nicht nur in der Sache völlig verfehlt, sondern auch in der Begründung unhaltbar ist, mit Revision an den Obersten Gerichtshof bekämpfen.
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