Strassenverkehrsdelinquenz: Verhalten und Aussagen der Motorfahrzeuglenkenden
Neuenburg (ots)
Ein Fünftel der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gibt zu, manchmal mit zuviel Alkohol im Blut am Steuer zu sitzen. Trotzdem ist die Hälfte der Befragten der Ansicht, dass in der Schweiz zuwenig Alkoholkontrollen durchgeführt werden. Ueber zwei Drittel der Bevölkerung begrüsst überdies die jüngsten Parlamentsentscheide zur Revision der Strassenverkehrsregeln, insbesondere die Möglichkeit von Alkoholkontrollen selbst ohne Anzeichen von Trunkenheit. Eine Mehrheit ist auch für die Senkung des gesetzlichen Blutalkoholgrenzwertes. So weit die wichtigsten Ergebnisse einer telefonischen Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei einer repräsentativen Stichprobe von 6000 Haushalten.
Ein beträchtlicher Teil der befragten Lenkerinnen und Lenker gibt zu, die Verkehrsregeln nicht immer zu beachten. 22% der Befragten hatten nach eigenen Angaben von sich selbst den Eindruck, mindestens einmal im Jahr 2000 mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 ä oder mehr am Steuer gesessen zu sein. Zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitungen erklärten zudem mehr als die Hälfte der befragten Fahrzeuglenkenden (52%), dass sie zwischendurch innerorts zu schnell fahren; und mehr als drei Viertel unter ihnen gaben zu, dass sie sich auch ausserorts (77% der Befragten) und auf Autobahnen (79%) nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
Viele der Befragten sind der Ansicht, in der Schweiz würden zuwenig Verkehrskontrollen gemacht. 52% unter ihnen sprachen sich für mehr Alkoholkontrollen und 33% für mehr Geschwindigkeitskontrollen aus. Eine Mehrheit der Bevölkerung teilt zudem die Ansicht des Bundesrats und des Parlaments, verschärfte Regeln bezüglich Alkohol am Steuer einzuführen. So begrüssten 67% der befragten Personen die Einführung von Alkoholkontrollen ohne Anzeichen von Trunkenheit. Auf Grund des kürzlich gefällten Entscheids der Räte wird die Polizei berechtigt sein, systematische Kontrollen durchzuführen, das heisst: Sämtliche Fahrzeuglenkerinnen und -lenker - auch jene, die nicht angetrunken wirken - können aufgefordert werden, in ein Alkoholtestgerät zu pusten. Weiter sind 68% der Befragten für die Senkung des gegenwärtigen Blutalkoholgrenzwerts von 0,8 ä auf 0,5 ä. Dieses Thema steht zurzeit im Parlament zur Debatte.
Im Jahr 2000 wurden in der Schweiz rund 60'000 Fahrausweise entzogen, 26'072 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und 16'549 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Auf Grund der Eintragungen im Zentralstrafregister wird geschätzt, dass rund ein Drittel der Männer (31%) - und 6% der Frauen - mindestens einmal in ihrem Leben wegen eines Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt werden. Für Fahren in angetrunkenem Zustand liegen die entsprechenden Wahrscheinlichkeiten bei 18% bzw. 3% (Frauen).
Im Jahr 2000 verzeichnete die Polizei 75'351 Strassenverkehrsunfälle mit insgesamt 30'650 Opfern; 592 unter ihnen verloren dabei ihr Leben. Je schwerer die Unfallfolgen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass Alkohol am Steuer oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Spiel waren. Unfälle wegen eines der beiden Vergehen machen 9% und 17% des Totals der registrierten Unfälle aus, 10% und 20% der Unfälle mit Verletzten und schliesslich 18% und 38% der Unfälle mit mindestens einer getöteten Person.
Die Schweizerische Befragung von Motorfahrzeuglenkenden (BeMo) wird jeweils zu Jahresbeginn bei einer repräsentativen Stichprobe von 6000 Haushalten durchgeführt. Sie erfolgt im Rahmen der statistischen Beobachtung der Strassenverkehrsdelinquenz. Demselben Zweck dienen auch die Auswertungen der Strafurteilsstatistik, die statistische Analyse der Rückfallraten und der Sanktionswirkungen sowie die Erhebung über die Polizeikontrollen im Strassenverkehr. Zu den zwei erstgenannten Bereichen sind bereits Publikationen erschienen (s.u.). Die Erhebung über die Polizeikontrollen hingegen wird zurzeit unter der Mitwirkung der Strassenverkehrsverantwortlichen der Kantons- und Gemeindepolizeien, des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sowie der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) aufgebaut. Neuerscheinungen
BFS; Strassenverkehrsunfälle in der Schweiz 2000, Neuchâtel 2001. Bestellnr.: 097-0000; Preis: Fr. 24.-.
BFS; Strassenverkehrsdelinquenz und Rückfall. Wiederverurteilungsrate und Sanktionseffekte, Neuchâtel 2000.
Bestellnr. 373-0000 ; Preis: Fr. 5.-.
BFS; Strassenverkehrsdelinquenz in der Schweiz. Verurteilte, Prävalenzraten und Sanktionen, Neuchâtel 1999.
Bestellnr. 283-9600 ; Preis: Fr. 7.-.
Bezug unter Tel.: 032 713 60 60, oder Fax: 032 713 60 61 oder E-Mail: order@bfs.admin.ch
Kontakt:
Strassenverkehrsdelinquenz:
Steve Vaucher, Bundesamt für Statistik (BFS), Sektion
Rechtspflegem, Tel. +41 32 / 713 69 61 ; Steve.Vaucher@bfs.admin.ch
Strassenverkehrsunfälle:
Annemarie Icen-Siegrist, Bundesamt für Statistik (BFS),
Sektion Verkehr, Tel. +41 32 / 713 65 66 ;
Annemarie.Icen@bfs.admin.ch
Ausweisentzüge:
Daniel Regamey, Bundesamt für Strassen (ASTRA),
Tel. +41 31 / 323 42 47 ; Daniel.Regamey@astra.admin.ch
Pressemitteilungen des BFS sind auf dem Internet unter der
Adresse http://www.statistik.admin.ch zu finden.