Gesetzliche Grundlage für Zukunftsfonds
Vaduz (ots)
Die Regierung plant, die rechtliche Grundlage zu schaffen, um einen Teil des Ertragsüberschusses der Landesrechnung in einen "Zukunftsfonds" zu überführen. Ziel der Regierung ist es, den Zukunftsfonds auf möglichst hohem Niveau zu halten und nach Möglichkeit auch für die kommenden Generationen zu sichern. Die Mittel dieser "Reserven für die Zukunft" sollen nur mit einem Gesetz zur Verwendung freigegeben werden können, um den Zugriff auf das Reservekapital zu erschweren.
Nachdem der Landtag im Juni 1999 der Errichtung von zusätzlichen Reserven für Zukunftsaufgaben ("Zukunftsfonds") zugestimmt hatte, soll nun ein Entwurf einer Gesetzesvorlage samt Bericht und Antrag für die Beratung im Landtag ausgearbeitet werden.
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