BFS: Sozialbericht 2003 für den Kanton Zürich
(ots)Sozialbericht 2003 für den Kanton Zürich
Die Zahl der Sozialhilfefälle hat um über 10 Prozent zugenommen
Im Kanton Zürich mussten im Jahr 2003 3,2 Prozent der Bevölkerung mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Die Zahl der Fälle hat innert Jahresfrist um über 10 Prozent zugenommen. Besonders stark belastet sind die Zentren Zürich und Winterthur. Überdurchschnittlich hat die Zahl der jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe zugenommen. Zu den Gruppen mit einem erhöhten Sozialhilferisiko gehören zudem Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende), Alleinerziehende, ausländische Staatsangehörige und Personen mit einer schlechten beruflichen Qualifikation. Dies geht aus dem neuen Sozialbericht hervor, der auf der Grundlage der Schweizerischen Sozialhilfestatistik vom Bundesamt für Statistik (BFS) für den Kanton Zürich erstellt wurde. Der Sozialbericht 2003 des Kantons Zürich vermittelt erstmals einen umfassenden Überblick über die Leistungen und die Finanzierung der gesamten Sozialen Sicherheit. Detailliert wird auf die Sozialhilfe und die weiteren Bedarfsleistungen (Zusatzleistungen zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge) eingegangen. Steigende Ausgaben für Sozialhilfeleistungen Im Kanton Zürich mussten im Jahr 2003 fast 40000 Personen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Seit 1990 steigen die Ausgaben und die Fallzahlen stark an. Im Jahr 2003 wurden netto 269 Mio. Franken für Sozialhilfeleistungen und 471 Mio. Franken für die weiteren Bedarfsleistungen (ohne Gemeindezuschüsse) aufgewendet. Sozialhilferisiko bei Kindern und jungen Erwachsenen überdurchschnittlich hoch Besonders hoch ist die Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren: Ihre Sozialhilfequote liegt im kantonalen Durchschnitt bei 5,6 Prozent, in den Städten Zürich und Winterthur gar bei 10,2 Prozent resp. bei 8,6 Prozent. Bei der Gruppe der jungen Erwachsenen ist 2003 eine überdurchschnittliche Zunahme zu verzeichnen. Offenbar haben die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die Verkürzung der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung (ALV) von 520 auf 400 Tage und die Erhöhung der Mindestbeitragszeit der ALV dazu geführt, dass junge Erwachsene zunehmend auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ein wichtiger Risikofaktor für die Sozialhilfeabhängigkeit ist eine mangelhafte oder fehlende berufliche Qualifikation: 50 Prozent der Beziehenden von Sozialhilfe verfügen über keine berufliche Ausbildung. Dies trifft häufig bei ausländischen Staatsangehörigen zu, weshalb diese Gruppe in der Sozialhilfe überdurchschnittlich vertreten ist. Hochbetagte sind oft auf Zusatzleistungen zur AHV angewiesen Die Zusatzleistungen zur AHV und IV sind eine wichtige Ergänzung für die Existenzsicherung von Rentnerinnen und Rentnern. Im Dezember 2003 wurden 20'500 Personen ergänzend zur AHV unterstützt. Das sind etwa gleich viele wie im letzten Jahr. Da immer mehr Rentnerinnen und Rentner über eine berufliche Vorsorge verfügen, sind trotz ihrer steigenden Zahl nicht mehr Personen auf Zusatzleistungen angewiesen. Die einkommensschwachen AHV-Rentnerinnen und -Rentner leben häufig in den Zentrumsstädten: In der Stadt Zürich ist die Bezügerquote fast 50 Prozent höher als im gesamten Kanton und auch in Winterthur liegt sie deutlich über den übrigen Bezirksgruppen. Mit steigendem Alter nimmt die Quote der Bezügerinnen und Bezüger von AHV- Zusatzleistungen deutlich zu. 28,5 Prozent der über 90-Jährigen sind auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen deutlich häufiger als Männer. Viele ältere Rentnerinnen verfügen nicht über eine zweite Säule und zudem fallen hier die hohen Pflegekosten ins Gewicht. Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge unverändert Rund 4900 Haushalte mit insgesamt 10860 Personen beziehen im Kanton Zürich Alimentenbevorschussung. 1066 Haushalte mit 3183 Personen werden mit Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen unterstützt. Die Fallzahlen liegen leicht tiefer als im Vorjahr. Die Stadt Winterthur ist bei den Leistungen für Kinder und Familien überdurchschnittlich häufig betroffen. Leistungen und Finanzierung der Sozialen Sicherheit im Kanton Zürich Der grösste Teil der Leistungen der Sozialen Sicherung sind Sozialversicherungsleistungen. Im Kanton Zürich betrugen die Geldleistungen der Sozialversicherungen ohne Berufliche Vorsorge im Jahr 2002 rund 10 Mrd. Franken. Davon entfielen 4,3 Mrd. Franken auf die AHV, 2,5 Mrd. auf die Krankenversicherung (OKPV) und 1,3 Mrd. auf die IV. 1,6 Mrd. Franken wurden für Subventionen (Spitalfinanzierung: 1,3) und 1,1 Mrd. Franken für bedarfsabhängige Sozialleistungen aufgewendet (v.a. Zusatzleistungen zur AHV/IV und Sozialhilfe). Betrachtet man diese Aufwendungen pro Kopf der Wohnbevölkerung, treten im Vergleich zum gesamtschweizerischen Mittel keine grossen Unterschiede zutage. Der grösste Teil der Sozialen Sicherheit wird über Sozialbeiträge und Prämien finanziert. Knapp einen Viertel finanziert die öffentliche Hand. Kanton und Gemeinden wendeten 2002 insgesamt rund 3,3 Mrd. Franken für die Soziale Sicherheit auf. Hierbei handelte es sich zur Hälfte um Subventionen. Die Ausgaben für Bedarfsleistungen betrugen 900 Mio. Franken, und 750 Mio. Franken dienten der Finanzierung von AHV, IV und OKPV (Prämienverbilligung). Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird in enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden phasenweise eingeführt. Der Kanton Zürich gehört zu den ersten Kantonen, die mit der Erhebung begonnen haben. Von den 171 Gemeinden des Kantons gehören 87 zu den Gemeinden der Stichprobe der Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es sich um eine geschichtete Gemeindestichprobe. Die Stichprobe wurde im Kanton Zürich so gezogen, dass abgesehen von den Städten Zürich und Winterthur Auswertungen auf der Ebene von vier Bezirksgruppen möglich sind. Dazu wurden die Bezirke mit einem möglichst gleichartigen Umfeld zusammengefasst: 1. Bülach, Dietikon und Uster, 2. Horgen und Meilen, 3. Dielsdorf, Hinwil und Pfäffikon, 4. Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land. In den Gemeinden der Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Merkmalrasters erfasst. Die Daten aus den Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Es werden auch die der Sozialhilfe vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. Im Kanton Zürich sind dies: - Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen des Bundes, kantonale Beihilfen, Gemeindezuschüsse) - Alimentenbevorschussung - Kleinkinder-Betreuungsbeiträge Während sich die Zusatzleistungen zur AHV/IV nur auf den Monat Dezember beziehen, liegen für alle anderen Leistungen Daten für das ganze Jahr 2003 vor, d.h. es wurden alle Fälle erfasst, welche 2003 eine Geldleistung bezogen haben. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Diese misst den Anteil der unterstützten Personen an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische soziodemografische Gruppen. Sie ist ein Indikator für das Risiko der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und der Armut. Mit der neuen Sozialhilfestatistik lässt sich die Problemsituation und die Entwicklung in der Sozialhilfe auf einer sachlichen und gesicherten Basis beobachten.
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Auskunft: Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 65 78 Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 64 75 Neuerscheinung: BFS, Sozialbericht Kanton Zürich 2003, Neuchâtel 2005, Bestellnummer: 542-0300, Preis: 30 Fr.
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