Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton St. Gallen
(ots)Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton St. Gallen
Jugendliche und alleinstehende Personen sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen
Im Kanton St. Gallen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende) und Alleinerziehende besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Das Sozialhilferisiko von verheirateten Personen ist hingegen vergleichsweise gering. Dies geht aus der Auswertung der Daten hervor, die im zweiten Halbjahr 2003 in den Gemeinden des Kantons St. Gallen erstmals im Rahmen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) erfasst wurden. In den Gemeinden des Kantons St. Gallen wurde im Jahr 2003 die Schweizerische Sozialhilfestatistik eingeführt. Damit stehen für diesen Kanton jährlich Daten zur Verfügung, die Aussagen zum soziodemographischen Hintergrund (insbesondere zur familiären Situation) der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen sowie zur Dauer des Sozialhilfebezugs erlauben. Erhöhtes Risiko für Alleinstehende, Junge sowie Ausländerinnen und Ausländer Unter allen Personen, die mit Sozialhilfeleistungen unterstützt wurden, sind Kinder und Jugendliche mit einem Anteil von 35 Prozent sowie junge Erwachsene mit 13 Prozent im Vergleich zur Wohnbevölkerung übervertreten. Das Risiko, Sozialhilfe zu beziehen, verringert sich mit zunehmendem Alter. Rentnerinnen und Rentner sind wegen der Leistungen der Sozialversicherungen kaum auf Sozialhilfe angewiesen. Bei den unterstützten Haushalten im Kanton St. Gallen weisen Ein-Personen-Haushalte und Alleinerziehende ein überdurchschnittliches Sozialhilferisiko auf. Für Paare mit oder ohne Kinder liegt dieses Risiko hingegen unter dem Durchschnitt. Eine Betrachtung der unterstützten Personen nach Zivilstand zeigt, dass die Ledigen die grösste Gruppe bilden (63%), gefolgt von den Verheirateten (22%) und den Geschiedenen (14%). Verwitwete machen, infolge der Sozialversicherungsleistungen für diese Personengruppe, lediglich rund ein Prozent der Sozialhilfebeziehenden aus. Gemessen an der Verteilung der Gesamtbevölkerung tragen die Ledigen und Geschiedenen ein erhöhtes Risiko. 60 Prozent der unterstützten Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer und 40 Prozent sind ausländischer Nationalität. Bei einem Ausländeranteil von rund 20 Prozent im Kanton St. Gallen ist damit das Sozialhilferisiko bei den Ausländerinnen und Ausländern höher als bei den Schweizerinnen und Schweizern. Der zentrale Faktor zur Erklärung dieser Differenz ist das unterschiedliche Bildungsniveau. Bezugsdauer beträgt bei einer Mehrheit der Fälle weniger als ein Jahr 57 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen sind seit weniger als einem Jahr auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Ein Viertel der Unterstützten bezieht seit einem bis drei Jahren Sozialhilfeleistungen und 18 Prozent sind über drei Jahre im Sozialhilfebezug. Insbesondere bei den langjährig Unterstützten stellt sich die Frage nach den Hintergründen. Darüber werden erst die in Zukunft jährlich erhobenen Daten gesicherte Erkenntnisse liefern. Als Hauptgründe für die Beendigung einer Unterstützung werden die Ablösung durch eine Sozialversicherungsleistung, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. die Verbesserung der Erwerbssituation und der Wechsel des Wohnortes genannt.
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Bund, Kantone und Gemeinden führen die Schweizerische Sozialhilfestatistik in enger Zusammenarbeit phasenweise ein. Die Erhebung wird vom BFS durchgeführt. Im Kanton St. Gallen wurde im Jahr 2003 mit der Erhebung begonnen. Das Amt für Soziales ist im Kanton St. Gallen auf der strategischen Ebene federführend bei der Durchführung der Sozialhilfestatistik. Für die Betreuung und Unterstützung der Erhebungsstellen und die Sicherstellung der Datenlieferung ist die Fachstelle für Statistik des Kantons St. Gallen zuständig. Langfristig werden Daten in allen Gemeinden erhoben. Für das erste Erhebungsjahr 2003 konnten 53 der 90 Gemeinden Daten zur Sozialhilfestatistik liefern. Die Daten wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Für 2003 beziehen sich die Daten auf das zweite Halbjahr. Die neue Sozialhilfestatistik ermöglicht Aussagen zu Risikogruppen, zum soziodemographischen Hintergrund der Unterstützten (insbesondere zur familiären Situation), zur Höhe der geleisteten Hilfe und zur Dauer des Sozialhilfebezugs. Die Problemsituation und die Entwicklung in der Sozialhilfe lassen sich auf einer sachlichen und gesicherten Grundlage beobachten. Die Sozialhilfestatistik ist somit ein wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone und Gemeinden.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Pressestelle
Auskunft: Bundesamt für Statistik Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Leiter der Sektion, Tel.: 032 713 65 78 Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Projektleiter Sozialhilfestatistik, Tel.: 032 713 64 75
Kanton St. Gallen Dr. Ursula Blosser, Leiterin des Amtes für Soziales des Kantons St. Gallen, Tel.: 071 229 43 52, E-Mail: ursula.blosser@sg.ch, www.soziales.sg.ch lic.phil. Karin Hasler, Ressortverantwortliche Sozialhilfestatistik, Fachstelle für Statistik des Kantons St. Gallen, Tel.: 071 229 21 90, E-Mail: karin.hasler@sg.ch, www.statistik.sg.ch
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