BFS: Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton Thurgau
(ots)Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton Thurgau
Auch im Thurgau steigen die Sozialhilfeausgaben
Im Kanton Thurgau erhielten im Jahr 2003 rund 4500 Personen Sozialhilfeleistungen, was einem Anteil von 1,9 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. In den Thurgauer Städten (Amriswil, Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen) bezogen 2,8 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner Sozialhilfe, in den übrigen thurgauischen Gemeinden lediglich 1,5 Prozent der Bevölkerung. Gegenüber dem Vorjahr haben die Sozialhilfeausgaben um 20,6 Prozent zugenommen. Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende) und Alleinerziehende sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Wie in anderen Kantonen sind auch im Thurgau Kinder und junge Erwachsene überdurchschnittlich stark betroffen. Dies zeigen die Auswertungen der neuen Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). Der Kanton Thurgau erfasste im Jahr 2003 in 49 Stichprobengemeinden Dossiers der Sozialhilfe sowie die unterstützten Personen. Die Stichprobe wurde hochgerechnet, um Aussagen über den gesamten Kanton zuzulassen. Im ganzen Kanton betrug die Zahl der Dossiers knapp 2800, die 4500 unterstützte Personen umfassen. Erhöhte Risiken für Jugendliche, Alleinerziehende und Alleinstehende Unter allen Personen, die mit Sozialhilfeleistungen unterstützt wurden, sind Kinder und Jugendliche (29 %) sowie junge Erwachsene (12 %) im Vergleich zur Wohnbevölkerung übervertreten. Das Risiko, Sozialhilfe zu beziehen, verringert sich mit zunehmendem Alter. Rentnerinnen und Rentner sind wegen der Leistungen der Sozialversicherungen kaum auf Sozialhilfe angewiesen. Im Unterschied zu anderen Kantonen kennt der Thurgau für diese Bevölkerungsgruppe keine spezifischen Bedarfsleistungen. Da ab einem gewissen Alter aber häufig hohe Pflegekosten anfallen und eine berufliche Vorsorge oft fehlt, steigt die Quote bei den über Achtzigjährigen wieder an. Die Sozialhilfequote aller Haushalte im Thurgau beträgt rund 3 Prozent. Die Alleinstehenden (6,7 %) und Alleinerziehenden (9,7 %) sind dabei deutlich übervertreten. Für Paare mit oder ohne Kinder liegt das Armutsrisiko hingegen unter dem Durchschnitt. Der Zivilstand hat ebenfalls einen wichtigen Einfluss: Ledige und Geschiedene sind deutlich stärker betroffen als Verheiratete und Verwitwete. Sozialhilfe oft einzige Einkommensquelle In 49 Prozent aller Fälle ist die Sozialhilfe die einzige Einkommensquelle des Haushalts . Dies trifft bei Ein-Personen- Haushalten mit 55 Prozent häufiger zu. Weniger oft festzustellen ist eine Volldeckung des Haushaltsbudgets bei Paaren mit drei und mehr Kindern (27 %) und bei Alleinerziehenden (33 %), d.h. hier können die Haushalte auf weitere Einkommensquellen zurückgreifen. Grosse Unterschiede zwischen Stadt und Land Im Vergleich zu Kantonen mit grossen städtischen Zentren hat der Thurgau weniger Sozialhilfe zu leisten. So liegt beispielsweise die Sozialhilfequote (Anteil unterstützter Personen an der Kantonsbevölkerung) im Kanton Zürich mit 3,2 Prozent deutlich höher als im Thurgau, der einen Wert von 1,9 Prozent ausweist. Aber auch im Thurgau sind die Städte stärker belastet als die ländlichen Gebiete. Die Städte erreichen eine Quote von 2,8 Prozent währenddem die übrigen thurgauischen Gemeinden eine Quote von 1,5 Prozent aufweisen. Unterschiede bestehen auch bei der Bezugsdauer. 63 Prozent der Dossiers in städtischen Gebieten beanspruchen eine Bezugsdauer von über einem Jahr, währenddem auf dem Land 50 Prozent aller Unterstützten für eine solche Dauer auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind. Der jährliche Auszahlungsbetrag betrug pro Dossier und Jahr durchschnittlich 6163 Franken. In den Städten beträgt der ausbezahlte Betrag durchschnittlich 8202 Franken, in ländlichen Gemeinden lediglich 4379 Franken. Starke Zunahme der finanziellen Aufwendungen Laut Angaben des Fürsorgeamtes des Kantons Thurgau wendeten die Gemeinden im Jahr 2003 für Unterstützungsleistungen einschliesslich der Alimentenbevorschussung netto 21,6 Mio. Franken auf. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 20,6 Prozent mehr. 2003 bestehen grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken. Die gesamten ausbezahlten Leistungen betragen im ganzen Kanton 93 Franken pro Einwohner. Innerhalb der acht thurgauischen Bezirke weisen Weinfelden und Münchwilen mit einem Betrag von rund 75 Franken den tiefsten Wert aus. Am anderen Ende der Skala steht der Bezirk Kreuzlingen, der im Vergleich zu Weinfelden und Münchwilen fast das Anderthalbfache, 111 Franken, für Unterstützungen zu verbuchen hatte.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Pressestelle
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Bund, Kantone und Gemeinden führen die Schweizerische Sozialhilfestatistik in enger Zusammenarbeit phasenweise ein. Im Kanton Thurgau wurde im Jahr 2002 mit der Erhebung begonnen. Dabei wurde das Verfahren der sogenannten geschichteten Gemeindestichprobe angewendet. Die Stichprobe umfasst 49 der insgesamt 80 Gemeinden des Kantons. Die Daten aus den Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Diese misst den Anteil der unterstützten Personen an der Bevölkerung gesamthaft oder für spezifische soziodemografische Gruppen. Die Sozialhilfequote ist damit ein Indikator für das Risiko, von Sozialhilfeleistungen abhängig zu werden bzw. von Armut betroffen zu sein. Eine weitere Kennzahl bildet die Deckungsquote. Sie variiert zwischen 0 und 1. Je höher die Quote, desto höher der Anteil der finanziellen Sozialhilfe am Gesamteinkommen des Sozialhilfefalls. Die neue Sozialhilfestatistik ermöglicht Aussagen zu Risikogruppen, zum soziodemografischen Hintergrund, zur familiären Situation der Unterstützten, zur Höhe der geleisteten Hilfe und zur Dauer des Sozialhilfebezugs. Die Problemsituation und die Entwicklung in der Sozialhilfe lassen sich auf einer sachlichen und gesicherten Grundlage beobachten. Die Sozialhilfestatistik ist somit ein wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone.
Auskunft: Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Projektleiter Sozialhilfestatistik, Tel.: 032 713 64 75 Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik, Kanton Zürich und Ostschweiz, Tel: 044 225 12 24 Florentina Wohnlich, Chefin des Fürsorgeamtes des Kantons Thurgau, Tel. 052 724 27 04
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