Volkszählung 2010: Vernehmlassung bei den Kantonen
(ots)Volkszählung 2010: Vernehmlassung bei den Kantonen
Die nächste Volkszählung wird neu konzipiert. Anstelle der Vollerhebung mit Fragebogen soll eine reine Registerzählung durchgeführt werden, in welcher die in den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern enthaltenen Daten zur Bevölkerung direkt genutzt werden. Ergänzend sind periodische Stichprobenerhebungen in den Jahren 2010-2019 vorgesehen. Voraussetzung für die Registerzählung ist die Harmonisierung kantonaler und kommunaler Einwohnerregister. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt ab Ende Juni bei den Kantonen eine Vernehmlassung durch mit Fragen zur Umsetzung der Registerharmonisierung und zu den Themen, die in den Stichprobenerhebungen behandelt werden sollen.
Zwingende Voraussetzung für eine Volkszählung als reine Registerzählung ist die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, die heute aufgrund unterschiedlicher kantonaler gesetzlicher Grundlagen keine einheitlich definierten Merkmale enthalten. Das EDI wurde deshalb vom Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Botschaft über ein Bundesgesetz zur Registerharmonisierung auszuarbeiten und den Eidgenössischen Räten so rasch als möglich zu unterbreiten. Dieser Entscheid fiel an der Bundesratssitzung vom 10. Juni 2005.
Bereits heute sind die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister teilweise harmonisiert, da mit diesen Arbeiten bereits nach der Volkszählung 2000 begonnen wurde. Erste, provisorische Ergebnisse einer Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei den Gemeinden zeigen, dass die Merkmale von rund 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung harmonisiert sind. Falls die Harmonisierung aller Einwohnerregister bis 2010 nicht vollständig realisiert werden kann, müsste entweder in den Gemeinden mit nicht harmonisierten Registern eine traditionelle Erhebung mit Fragebogen durchgeführt werden oder die Volkszählung müsste verschoben werden.
Reine Registerauswertungen sind künftig häufiger (z.B. jährlich) und dazu noch kostengünstiger möglich. Die Bevölkerungszahlen der Schweiz werden damit erheblich genauer und aktueller. Kleinräumige Informationen (Gemeinden, Quartiere) sind für alle Registermerkmale erhältlich. Für rund die Hälfte der im Jahre 2000 zur Verfügung gestandenen Merkmale, die nicht in Registern geführt werden, gibt es jedoch keine kleinräumigen Informationen mehr. Diese Merkmale werden neu laufend mit Stichprobenerhebungen in den Jahren 2010 bis 2019 erhoben. Die entsprechenden Informationen können inhaltlich detaillierter und aktueller zur Verfügung gestellt werden.
In der nun eröffneten Vernehmlassung wird gefragt, welche Themenbereiche bei den Sitchprobenerhebungen zwischen 2010-2019 für die Kantone im Vordergrund stehen. Auf Wunsch können sie diese Erhebungen auch auf eigene Kosten zu einer Vollerhebung aufstocken.
Das EDI wird die Ergebnisse der Vernehmlassung in einem Gesamtbericht an den Bundesrat darlegen. Dieser wird auch den Informationsauftrag der Volkszählung 2010 enthalten, der mit den Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung und anschliessend mit weiteren interessierten Kreisen erarbeitet wird. Die Kosten, die für die Registerzählung und die Stichprobenerhebungen aufgewendet werden müssen, werden im Bericht ebenfalls erläutert. Der Gesamtbericht ist für Ende 2006 geplant.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Adelheid Bürgi-Schmelz, Direktorin, Tel. 032 713 60 01 oder Felix Herzig, Stellvertretender Direktor, Tel. 032 713 60 06.
Zusätzliche Informationen im Internet:
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