Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Gegenseitige Diplomanerkennung zwischen den EU-Staaten und der Schweiz
Bern (ots)
Mit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge Schweiz-EU am 1. Juni 2002 beteiligt sich die Schweiz am System der EU zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsdiplomen. Von den Vertragspartnern anerkannt werden Ausbildungsabschlüsse für diejenigen Berufe, die in einzelnen Mitgliedstaaten reglementiert sind. Basis der Anerkennung bildet das Personenfreizügigkeitsabkommen, das Schweizerinnen und Schweizern und EU-Staatsangehörigen den Zugang zum Arbeits- und Dienstleistungsmarkt der Vertragspartner ermöglicht. Dank der Ausdehnung der Regeln auf die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) gilt die Freizügigkeit auch zwischen der Schweiz und Island, Norwegen und Liechtenstein. Die Schweiz und alle EU-/EFTA-Staaten führen nationale Kontaktstellen, welche Gesuchsstellende beraten und an die zuständigen Bewilligungsbehörden weiter verweisen. Die schweizerische Kontaktstelle zur Anerkennung von Berufsdiplomen ist im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) angesiedelt.
Die EU kennt ein gemeinsames System zur Anerkennung von Diplomen in ihren Mitgliedstaaten. Damit ein Diplom aus einem Herkunftsstaat in einem Aufnahmestaat anerkannt werden kann, müssen Inhalt und Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Für einige wenige Berufe hat die EU so genannte sektorale Richtlinien erlassen (medizinische, paramedizinische und akademische Berufe). Die entsprechenden Berufsdiplome werden automatisch anerkannt. In allen übrigen Fällen hat der jeweilige Aufnahmestaat das Recht, Ausbildung und Berufserfahrung mit den landesüblichen Anforderungen zu vergleichen und die Anerkennung eines Diploms unter Umständen abzulehnen oder eine Anpassungsleistung zu verlangen.
Die zwischen der Schweiz und der EU vereinbarten Regeln zur Anerkennung von Diplomen kommen ausschliesslich dann zum Tragen, wenn der betroffene Beruf im Aufnahmestaat reglementiert ist, d.h. wenn zu seiner Ausübung ein staatlicher Befähigungsausweis erforderlich ist. «Staatlich» ist ein Diplom, wenn es entweder vom Staat (Bund, Kantone, Gemeinden) direkt verliehen oder von staatlichen Stellen anerkannt wird. Zu den reglementierten Berufen zählen Tätigkeitsfelder, deren unsachgemässe Ausübung eine Gefährdung darstellen (z.B. Medizinalbereich, Sprengwesen, Installationen, Bergführer). Die Mehrheit der Berufe kann ohne einen formellen, staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss ausgeübt werden und fällt nicht unter das Freizügigkeitsabkommen. Ebenso ist die Anerkennung von akademischen Titeln im Hinblick auf die Zulassung zu weiterführenden Ausbildungsgängen und Nachdiplomstudien nicht Gegenstand des Abkommens.
Erste Anlaufstelle für Gesuchsstellende aus EU-/EFTA-Staaten ist die Nationale Kontaktstelle im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. Sie erteilt Auskunft über die vom Abkommen betroffenen reglementierten Berufe und verweist Interessierte an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Schweizer Staatsangehörige, die ein Berufsdiplom in einem EU-Mitgliedstaat anerkennen lassen wollen, wenden sich an die nationale Kontaktstelle des Ziellandes (Adressen unter http://www.enic-naric.net/).
Kontakt:
Carmen Steimann Sager
Kommunikation BBT
Tel. +41/31/322'58'84
mailto:carmen.steimann@bbt.admin.ch
Daniela Fasciati
Kontaktstelle für Berufsdiplome
BBT
Ressort Recht
Tel. +41/31/322'79'76
mailto:daniela.fasciati@bbt.admin.ch