Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
BBT: BBT: Reform der kaufmännischen Grundbildung mit grosser Mehrheit angenommen Kaufmännische Berufslehre: neues Reglement ab Schuljahr 2003
Bern (ots)
Bern, 4. Oktober 2002. Die kaufmännische Berufslehre wird ab dem neuen Schuljahr 2003 durch ein neues Reglement geregelt werden, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes besser zu entsprechen. Die Reform der kaufmännischen Grundbildung befand sich von April bis Ende August 2002 in der Vernehmlassung und wurde mit grosser Mehrheit angenommen.. Die unter der Leitung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) erarbeitete Reform beruht auf einem grossflächig angelegten Pilotprojekt mit gleichzeitiger wissenschaftlicher Auswertung. Angesichts der Tatsache, dass von den 100'000 Jugendlichen, die jährlich die obligatorische Schulzeit beenden, zwei Drittel eine Berufslehre beginnen und 12'000 unter ihnen eine kaufmännische Ausbildung wählen, ist von der RKG eine grosse Breitenwirkung zu erwarten.
85 bis 90% der angefragten Instanzen haben der Reform der kaufmännischen Grundbildung (RKG) ihre Unterstützung zugesichert, erläutert Ursula Renold, stellvertretende Direktorin des BBT und Projektleiterin. Das eindeutige Ergebnis der Vernehmlassung unterstreicht die vorbildliche Rolle der eingeschlagenen Richtung: Noch nie zuvor haben in der Schweiz im Berufsbildungssektor so viele verschiedene Entscheidungsträger gemeinsam an einem Projekt dieser Tragweite mitgearbeitet. Die Reform berücksichtigt die Forderungen von 37 nationalen Berufs- und Branchenverbänden sowie die Bedürfnisse von drei verschiedenen Sprach- und Kulturregionen.
Die Reform der kaufmännischen Grundbildung verfolgt zwei Hauptziele: Sie will den Lehrlingen ermöglichen, sich Lernmethoden anzueignen, mit denen diese sich während ihres ganzen Berufslebens an den wirtschaftlichen und sozialen Wandel anpassen können. Gleichzeitig soll sie Selbständigkeit, Eigeninitiative, soziale und sprachliche Fähigkeiten der angehenden kaufmännischen Angestellten fördern (Teamarbeit, Kontakte mit Kunden und Kollegen). Die RKG wurde im Sinne des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) entwickelt.
Die bis heute praktizierte Unterscheidung zwischen Büroangestellten und kaufmännischen Angestellten wird einer dreijährigen, in drei Profile unterteilten Ausbildung weichen: Grundbildung mit Bescheinigung (Profil B), erweiterte Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (Profil E) oder Berufsmaturität (Profil M). Durch eine Zwischenbilanzierung können sich die Lehrlinge gegebenenfalls neu orientieren. Da der schweizerische Arbeitsmarkt zu klein ist für eine Spezialisierung nach Sektoren, einigten sich die Berufsbildungsfachleute auf die Allbranchenlösung. Ziel ist es, die Mobilität der Kaufleute im gesamten Feld zu gewährleisten.
Auf Empfehlung der erweiterten Projektleitung hat das BBT das Inkrafttreten des neuen Reg-lements auf Januar 2003 festgelegt. Es wird für alle neuen kaufmännischen Berufslehren ab nächstem Schuljahr gelten und bildet den Abschluss eines in den neunziger Jahren begonnenen Verfahrens.. Namentlich der Einzug der Informations- und Kommunikationstechnologien veranlasste die Organisationen der Arbeitswelt, die aktuelle kaufmännische Ausbildung mittels einer umfassenden Berufsreform aufzuwerten.
Auskünfte: Dr. Ursula Renold, stellvertretende Direktorin BBT, Effingerstr. 27, 3003 Bern, Tel. 031 323 76 12, E-Mail: ursula.renold@bbt.admin.ch Claire Houriet Rime, Kommunikation, BBT, Tel. 031 323 04 59, E-Mail: claire.houriet@bbt.admin.ch Informationen im Internet: www.rkg.ch