Neue Verordnung über Niederspannungsinstallationen
Bern (ots)
Verantwortung für Kontrollen trägt nun der Eigentümer
Der Bundesrat hat die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) verabschiedet. Sie ersetzt die Vorschriften von 1989 und passt die Kontrolle der Niederspannungsinstallationen den geänderten Rahmenbedingungen der Elektrizitätsversorgung an. Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2002 in Kraft.
Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal bei der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist neu der Eigentümer der Installation. Dieser wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet wird. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer eine Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigt, kann er gegenüber dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Die EVU und das Eidgenössische Starkstrominspektorat sorgen künftig in erster Linie für die Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer und kontrollieren nur noch in Ausnahmefällen selber.
Die neue Verordnung bedeutet vor allem für die Eigentümer von Installationen eine Umstellung gegenüber der bisherigen Praxis in Bezug auf die Kontrolle der Installationen. Sie dürfen sich künftig nicht mehr darauf verlassen, dass die EVU weiterhin von sich aus die Installationen kontrollieren, sondern müssen selber aktiv werden. Sie können andererseits auf die Unterstützung der Elektrokontrolleure zählen, die ihnen als Fachleute im Bereich elektrische Sicherheit für die Installationskontrolle zur Verfügung stehen.
Der Verordnungstext ist auf der Homepage des BFE www.energie-schweiz.ch publiziert.
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Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
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