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Bundesamt für Energie

Öffentliche Informationsveranstaltung in Trüllikon (ZH): Radioaktive Abfälle sicher entsorgen

Bern (ots)

Das Bundesamt für Energie BFE und das Amt für
Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich AWEL haben am 
Samstag in Trüllikon (ZH) über die Entsorgung hochradioaktiver 
Abfälle orientiert. Erstmals wurde die Bevölkerung eingeladen, 
nachdem drei frühere Veranstaltungen für Behördenvertreter aus der 
Nordostschweiz und des angrenzenden Deutschlands bestimmt waren.
Seit Beginn der 80-er Jahre wird in der Schweiz mit grossem 
Aufwand nach sicheren und dauerhaften Lösungen zur Entsorgung 
radioaktiver Abfälle geforscht. Ende 2002 hat die Nationalen 
Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) dem 
Bund den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle eingereicht.
Schutz von Mensch und Umwelt hat erste Priorität
In der Mehrzweckhalle Trüllikon erklärten die Veranstalter den 
Stand der Arbeiten und das weitere Vorgehen mit einer 
Standausstellung, Vorträgen und einer längeren Diskussionsrunde. 
Dabei war zu erfahren, dass radioaktive Abfälle nicht nur aus 
Kernkraftwerken, sondern auch aus Medizin, Industrie und Forschung 
anfallen. Das neue Kernenergiegesetz schreibt dafür die geologische 
Tiefenlagerung in der Schweiz vor. Oberstes Ziel der Entsorgung ist 
der Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung.
Zieltermin 2040
Nach Abschluss der Überprüfung des Entsorgungsnachweises – 
voraussichtlich Ende 2004 – ist die Durchführung eines öffentlichen 
Auflageverfahrens vorgesehen. Dieses soll die Transparenz erhöhen 
und es allen Interessierten ermöglichen, sich zu äussern. Der 
Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis und zum weiteren 
Vorgehen bei der Entsorgung hochaktiver Abfälle ist in der ersten 
Hälfte 2006 zu erwarten. Zum weiteren Vorgehen gehören neben einem 
Zeitplan auch die Fragen, ob alternative Inlandoptionen vertieft 
abgeklärt werden müssen und ob allenfalls Lösungen im Ausland in 
Betracht zu ziehen sind. Zieltermin für die Inbetriebnahme eines 
Lagers für hochaktive Abfälle ist 2040.
Rahmenbewilligung als wichtigster politischer Entscheid
Den wichtigsten politischen Entscheid bildet die vom Bundesrat 
zu erteilende und von der Bundesversammlung zu genehmigende 
Rahmenbewilligung. Der Standortkanton und die in unmittelbarer Nähe 
liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer können bei der 
Vorbereitung des Bewilligungsentscheids mitwirken. Gegen das 
Rahmenbewilligungsgesuch kann jede Person schriftlich Einwendungen 
erheben. Falls die Bundesversammlung die Rahmenbewilligung 
genehmigt, ist das fakultative Referendum möglich.
Frühzeitige Information mit Hilfe von drei Gremien
Grossen Wert legt das BFE auf eine frühzeitige und vollständige 
Information. Um den Einbezug der schweizerischen und deutschen 
Behörden sicherzustellen, hat es drei Gremien eingesetzt: Einen 
Ausschuss bestehend aus Regierungsvertretern der betroffenen 
Kantone sowie des Bundeslandes Baden-Württemberg, ein Forum unter 
der Leitung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen 
(HSK), in dem die Fachleute der Region ihre technischen Fragen und 
Anregungen einbringen und diskutieren sowie eine Arbeitsgruppe 
Information und Kommunikation.
(Kasten:) Entsorgungsnachweis
Der Entsorgungsnachweis ist keine atomrechtliche Bewilligung und 
keine Standortwahl. Er ist ein Nachweis über die grundsätzliche 
Machbarkeit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in einer 
bestimmten geologischen Schicht. Er soll aufzeigen, dass mit hoher 
Wahrscheinlichkeit ein genügend grosser Gesteinskörper mit den 
erforderlichen Eigenschaften existiert, und dass gestützt darauf 
weitere Erkundungsarbeiten und später bei positivem Befund der Bau 
eines geologischen Tiefenlagers mit Aussicht auf Erfolg in Angriff 
genommen werden könnte.
Trüllikon, 25. Oktober 2003
Bundesamt für Energie BFE
Auskunft: Dr. Michael Aebersold, Sektion Kernenergie, Tel. 031 322 
56 31, Natel 079 506 50 04

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