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PD: Finanzdelegation kritisiert Abgangsentschädigung bei der Osec

(ots)

Die Finanzdelegation hat die Trennungsvereinbarung zwischen der Osec und deren ehemaligem Direktor aus dem Jahr 2000 prüfen lassen. Sie hat weder für deren Inhalt noch für die Art und Weise, wie diese Vereinbarung zustande gekommen ist, Verständnis. Die Finanzdelegation verlangt, dass aus diesem Vorfall die nötigen Lehren gezogen werden.

Die Finanzdelegation hatte am 20. März 2003 die Eidg. 
Finanzkontrolle (EFK) beauftragt, bei der Osec und dem seco die in 
den Medien erhobenen Vorwürfe abzuklären. Gestützt auf den Befund 
der EFK hat die Finanzdelegation am 26. August 2003 das Eidg. 
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) aufgefordert, einerseits die 
Empfehlungen der EFK rasch umzusetzen und andererseits weitere 
Abklärungen vorzunehmen. Anlässlich einer Aussprache mit dem 
Vorsteher des EVD, Herrn Bundesrat Joseph Deiss, und Herrn 
Staatssekretär Syz hat sich die Finanzdelegation insbesondere mit 
der Trennungsvereinbarung zwischen der Osec und deren ehemaligem 
Direktor befasst. Die Finanzdelegation hat mit Bundesrat Joseph 
Deiss kein Verständnis, dass mit dem früheren Direktor insbesondere 
eine Lohnfortzahlung in voller Rentenhöhe während mehr als vier 
Jahren, ein lebenslänglicher Ausgleich einer Rentenkürzung von 5 
Prozent sowie eine Entbindung von der Verpflichtung einer 
Stellensuche vereinbart wurde. Die Kosten dieser Vereinbarung 
belaufen sich auf gesamthaft rund 1 Million Franken. Die 
Finanzdelegation erachtet diese Abgangsentschädigung sowohl im 
Quervergleich mit den Regelungen des Bundespersonalrechts als auch 
mit den Gepflogenheiten in den meisten Branchen der Privatwirtschaft 
als weit überhöht. Mit besonderem Missfallen hat die 
Finanzdelegation zudem zur Kenntnis nehmen müssen, dass die 
Entscheidfindung in dieser Angelegenheit aktenmässig nicht 
vollständig dokumentiert ist. Die Haltung der Bundesvertreter in den 
Aufsichtsgremien der Osec konnte deshalb nicht abschliessend geklärt 
werden. Trotz dieser schwerwiegenden inhaltlichen und 
administrativen Kritikpunkte nimmt die Finanzdelegation zur 
Kenntnis, dass die Abklärungen durch den Rechtsdienst des EVD keine 
Anhaltspunkte für ein zivil- oder strafrechtlich relevantes 
Fehlverhalten zutage gefördert haben. Die Prüfung der Rechtslage 
durch das EVD hat ergeben, dass es sich bei der 
Trennungsvereinbarung um einen gültigen Vertrag im Sinne des 
Obligationenrechts handelt, welcher nachträglich nicht einseitig 
abgeändert werden kann. Die Finanzdelegation kommt aufgrund dieser 
Sachlage zum Schluss, dass die Aufsicht des EVD bzw. des seco über 
die Osec auch im vorliegenden Fall mangelhaft war. Sie muss künftig 
verbessert werden. Der Einfluss der Vertreter des Bundes in der Osec 
ist zu stärken und das Controlling des Leistungsauftrags an die Osec 
zu überprüfen. Dies gilt namentlich bei der Festsetzung der 
Arbeitsbedingungen des obersten Kaders und generell hinsichtlich von 
Massnahmen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Bundesrat 
Deiss hat gegenüber der Finanzdelegation seine Absicht bekundet, die 
Aufsicht des Bundes über die Osec zu verstärken.
Bern, 24. Oktober 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Nationalrat Urs Hofmann (Präsident):  Tel. 079 293 70 85
Ständerat Hans Lauri (Vizepräsident): Tel. 031 721 48 62

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