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Bundesamt für Energie

Kernkraftwerk Leibstadt: Gesuch um Entnahme und Einleitung von Kühlwasser

Bern (ots)

Gegen das Gesuch der Kernkraftwerk Leibstadt AG um
Bewilligung zur Entnahme und Einleitung von Kühlwasser hat eine 
Person Einsprache erhoben.
Neben einer neuen Wasserentnahmekonzession des Kantons Aargau 
benötigt das Kernkraftwerk Leibstadt auch eine Bewilligung für die 
Entnahme von Kühlwasser nach dem Bundesgesetz über die Fischerei 
und eine Bewilligung für die Einleitung von Kühlwasser nach dem 
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer. Am 31. Oktober 2003 hat-
te die Kernkraftwerk Leibstadt AG daher ein entsprechendes Gesuch 
eingereicht. Dieses wurde zusammen mit dem dazugehörigen techni-
schen Bericht vom 20. Januar bis am 18. Februar 2004 öffentlich 
aufgelegt.
Die einsprechende Person bemängelt, dass die Einleitung von 
erwärmtem Wasser die Temperatur des Rheins erhöhe und dies die 
Fische und die übrige Flussfauna gefährde.
Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2004 über das Gesuch 
und die Einsprache entscheiden.
Bern, 25. Februar 2004 
Bundesamt für Energie
Auskünfte:
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation, Tel.: 031 322 56 75

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