Gesamtverkehrskonzept auf gutem Weg
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. März 2001 den Zwischenbericht zum Gesamtverkehrskonzept zur Kenntnis genommen. Die einzelnen Bereiche des Gesamtverkehrskonzeptes berühren eine Vielzahl von Sachbereichen, gesellschaftliche Aspekte und öffentliche Infrastruktureinrichtungen. Um die Einflüsse und Auswirkungen der im Zwischenbericht aufgeführten Vorschläge und Massnahmen richtig beurteilen zu können, werden die Gemeinden, die betroffenen Amtsstellen, Wirtschaftskreise, Vereinigungen und Verbände zur Stellungnahme eingeladen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. September 2001.
Die Verkehrsentwicklung in den letzten Jahrzehnten hat dazu geführt, dass der Verkehr zunehmend als Belastung empfunden wird. Die Verkehrsprognosen für die nächsten Jahrzehnte gehen davon aus, dass der Verkehr - sowohl der motorisierte Individualverkehr als auch der Güterverkehr auf der Strasse - weiterhin zunehmen wird. Es ist deshalb eine vordringliche Aufgabe, die Entwicklung in die richtigen Bahnen zu lenken.
Mobilität und nachhaltige Entwicklung
Im Bewusstsein, dass die Mobilität der Menschen und der Güter für das Zusammenleben und die wirtschaftliche Entwicklung von grosser Bedeutung ist, soll die Planung im Verkehrsbereich unter Abwägung aller Aspekte vorgenommen werden. Ganz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, die eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen Verträglichkeit, des ökologischen Gleichgewichts und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangt.
Eine Analyse der Verkehrssituation zeigt, dass aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, der zur Verfügung stehenden Verkehrsträger und der Ansprüche der Menschen und der Wirtschaft, ein hoch komplexes Netz von Möglichkeiten, Auswirkungen und Interdependenzen existiert. Noch liegen nicht alle Resultate vor. Insbesondere die regionalen Verkehrsströme, welche erstmals grenzüberschreitend und umfassend im Rahmen der Untersuchung "Nachhaltige Entwicklung des Verkehrssystems oberes Rheintal" abgebildet werden, stehen erst Ende 2001 zur Verfügung.
Verkehrsbericht 1997 als Grundlage Das vollständige Gesamtverkehrskonzept wird folgende Teilbereiche umfassen: Zielsetzungen und Vorgaben Öffentlicher Verkehr (ÖV), inkl. Überlegungen zu zukünftigen Verkehrsmitteln Nicht-motorisierter Individualverkehr (NMIV) Motorisierter Individualverkehr (IV) Güterverkehr Wahl Szenario, Gesamtkonzept, Massnahmenbündel Materalienband
Das Gesamtverkehrskonzept baut auf dem Verkehrsbericht 1997 auf, den der Landtag im März 1998 zur Kenntnis genommen hat. Informationen, welche in diesem Bericht enthalten sind, werden im Zwischenbericht nicht noch einmal wiederholt. In diesem Sinne ist der Verkehrsbericht 1997 Teil des Zwischenberichts Gesamtverkehrskonzept Liechtenstein.
Der nun vorliegende Zwischenbericht umfasst die Teilbereiche Zielsetzungen und Vorgaben, Öffentlicher Verkehr (ÖV) und Nicht- motorisierter Individualverkehr (NMIV). Die Teilbereiche Motorisierter Individualverkehr (IV), Güterverkehr und Wahl Szenario, Gesamtkonzept, Massnahmenbündel sind noch in Bearbeitung bzw. es müssen insbesondere die Ergebnisse der Studie «Nachhaltige Entwicklung Verkehrssystem oberes Rheintal» abgewartet werden. Einige Vorarbeiten zum Teil Individualverkehr (IV), Güterverkehr und den Szenarien wurden dennoch geleistet. Unter anderem liegt die Untersuchung zum Schienengüterpotenzial Liechtensteins sowie die Beantwortung des Postulats «Mögliche strassenbauliche Massnahmen zur Entlastung der Bevölkerung im Liechtensteiner Unterland» (Ersatzstrassenkonzept) vor. Mit möglichen Entwicklungsszenarien welche auch grossen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen haben werden, befasst sich die Prognose der künftigen Entwicklung der Wohnbevölkerung und der Arbeitsplätze.
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