Nachtragskredite II/2001
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. April 2001 den Bericht und Antrag zur Bewilligung von Nachtragskrediten zuhanden des Landtags verabschiedet. Die zweite summarische Nachtragskredit-Vorlage umfasst 12 Nachtragskredite und 4 Kreditüberschreitungen. Das zusätzliche Ausgabenvolumen beträgt rund 3 Mio. Franken, wovon 2.95 Mio. Franken auf die Laufende Rechnung und 50'000 Franken auf die Investitionsrechnung entfallen.
Mit 950'000 Franken nimmt der Nachtragskredit für die Auszahlung von Ueberzeiten in der Landesverwaltung den Hauptharst in Anspruch. Weitere 400'000 Franken werden voraussichtlich für die Verfahrenshilfe in Verwaltungssachen, 300'000 Franken für Entschädigungen aus Amtshaftungsklagen gegen das Land aufzuwenden sein.
Zusammen mit den bereits früher gefassten Nachtragskreditbeschlüssen betragen die bis anhin für das laufende Jahr absehbaren zusätzlichen notwendigen Mittel 4.7 Mio. Franken oder 0.6 Prozent des gesamten Ausgabenvolumens.
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