Abänderung des Gewerbegesetzes in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Entwurf zur Abänderung des Gewerbegesetzes genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 6. Juli 2001 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen. Mit der vorliegenden Abänderung des Gewerbegesetzes wird das Wohnsitzerfordernis für EWR-Staatsbürger aus dem Gewerbegesetz entfernt. Unverändert bleiben die bisherigen Wohnsitzbestimmungen für Staatsangehörige aus Drittstaaten.
Als eine Gegenmassnahme zum nicht mehr erforderlichen inländischen Wohnsitz wird explizit eine der Art der Gewerbeausübung geeignete Betriebsstätte vorgeschrieben. Zudem werden als weitere Schwerpunkte die Stellung des Geschäftsführers hinsichtlich seiner Verantwortlichkeiten entscheidend aufgewertet und eine Meldepflicht eingeführt.
Das gültige Gewerbegesetz verlangt vom Bewilligungsinhaber (natürliche Person) oder vom Geschäftsführer (juristische Person), dass er seinen Wohnsitz im Inland hat. In einem Verfahren der Verwaltungsbeschwerdeinstanz hat diese auf der Grundlage eines Vorabentscheides des EFTA-Gerichtshofes entschieden, dass das Gewerbegesetz bezüglich der Notwendigkeit eines inländischen Wohnsitzes nicht EWR-rechtskonform ist und die Gerichte und Verwaltungsbehörden eines EWR-Staates EWR-Recht anzuwenden haben. Dieses Recht geht allfälligen EWR-widrigen nationalen Bestimmungen vor.
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