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Fürstentum Liechtenstein

Abänderung des Gewerbegesetzes in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat den Entwurf zur Abänderung des
Gewerbegesetzes genehmigt und interessierten Kreisen zur
Stellungnahme bis 6. Juli 2001 unterbreitet. Weitere Kreise oder
Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können
den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen. Mit
der vorliegenden Abänderung des Gewerbegesetzes wird das
Wohnsitzerfordernis für EWR-Staatsbürger aus dem Gewerbegesetz
entfernt. Unverändert bleiben die bisherigen Wohnsitzbestimmungen für
Staatsangehörige aus Drittstaaten.
Als eine Gegenmassnahme zum nicht mehr erforderlichen inländischen
Wohnsitz wird explizit eine der Art der Gewerbeausübung geeignete
Betriebsstätte vorgeschrieben. Zudem werden als weitere Schwerpunkte
die Stellung des Geschäftsführers hinsichtlich seiner
Verantwortlichkeiten entscheidend aufgewertet und eine Meldepflicht
eingeführt.
Das gültige Gewerbegesetz verlangt vom Bewilligungsinhaber
(natürliche Person) oder vom Geschäftsführer (juristische Person),
dass er seinen Wohnsitz im Inland hat. In einem Verfahren der
Verwaltungsbeschwerdeinstanz hat diese auf der Grundlage eines
Vorabentscheides des EFTA-Gerichtshofes entschieden, dass das
Gewerbegesetz bezüglich der Notwendigkeit eines inländischen
Wohnsitzes nicht EWR-rechtskonform ist und die Gerichte und
Verwaltungsbehörden eines EWR-Staates EWR-Recht anzuwenden haben.
Dieses Recht geht allfälligen EWR-widrigen nationalen Bestimmungen
vor.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft (+423/236 68 71)
Nr. 207 1/963-7113

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