Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte im Hausarztsystem ,Gesundheits-Netz Liechtenstein"(GNL) für das Jahr 2000
Vaduz (ots)
Seit Inkrafttreten des revidierten Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am 1. April 2000 besteht für sämtliche Versicherten die Gelegenheit, sich im Hausarztsystem "Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL)" zu versichern. Es haben sich bis Ende 2000 über 60 % der Erwachsenen (und 90 % der Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr) im GNL versichert.
Mit Einführung des GNL ist auch die Möglichkeit der Prämienverbilligung geschaffen worden. Einkommensschwache Versicherte, die im Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL) versichert sind, können einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2000 hatten Personen, die im GNL versichert waren und deren rechtskräftige Steuerdaten des Jahres 1999 gewisse Erwerbsgrenzen nicht überschritten.
Insgesamt sind 4'226 Anträge von Versicherten (davon 4'168 Anträge von Erwachsenen) beim Amt für Volkswirtschaft eingegangen, was etwa 16 % der erwachsenen Wohnbevölkerung entspricht. Davon konnten 2'660 Anträge (62.9 %) positiv entschieden werden. Die Auszahlung erfolgte in der Regel an den Antragsteller bzw. dessen Ehegatten oder Eltern. In 91 Fällen wurde der Betrag an das Amt für Soziale Dienste ausbezahlt (3.4 %). Negative Entscheide mussten 1'525 (36.1 %) erlassen werden, wobei in 90 % der Fälle die Erwerbsgrenzen überschritten waren.
Der Abschlussbericht über die Prämienverbilligung für das Jahr 2000 kann beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Versicherung, Prämienverbilligung, Vaduz bezogen werden (Tel. 236 62 92, Fax 236 74 20, E-mail: Andrea.Schwald-Sohler@avw.llv.li).
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Nr. 210 1/1276