Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Mexiko
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Mexiko. Die EFTA-Staaten haben am 27. November 2000 mit Mexiko ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, welches vorbehaltlich der Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten am 1. Juli 2001 in Kraft treten wird. Das Abkommen eröffnet der liechtensteinischen Wirtschaft den Zugang zum mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen, der vergleichbar ist mit demjenigen der Konkurrenten aus der EU und aus den Vereinigten Staaten sowie aus Kanada, welche diesen Zugang aufgrund von präferenziellen Abkommen mit Mexiko bereits haben.
Neben Bestimmungen zur Liberalisierung des Handels mit Industriewaren (Nullzoll für Exporte von Maschinen und Geräten, Chemikalien, Pharmazeutika, Textilien usw. ab 2007) und mit Dienstleistungen (u. a. Finanzdienstleistungen) enthält das Abkommen Bestimmungen über den Schutz und die Förderung von Direktinvestitionen, den Schutz des Geistigen Eigentums, den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Beschaffungen und den Wettbewerb. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit Landwirtschaftsprodukten durch bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Mexiko geregelt, welche gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen in Kraft treten werden. Für Liechtenstein kommt aufgrund des Zollvertrags das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Mexiko zur Anwendung.
Mexiko ist das erste Land ausserhalb Europas und ausserhalb des Mittelmeerraums, mit dem die EFTA-Staaten ein Freihandelsabkommen unterzeichnet haben. Der sektorielle Geltungsbereich des Abkommens mit Mexiko ist gleichzeitig weit umfassender als derjenige der bisherigen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten, welche sich im Wesentlichen auf die Verwirklichung des Freihandels mit Industriegütern beschränken.
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Nr. 211