Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Mazedonien
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Abkommen der EFTA- Staaten mit Mazedonien vom 19. Juni 2000. Hauptziel des Abkommens ist die Herstellung des Freihandels zwischen den EFTA-Staaten und Mazedonien. Mit dem erleichterten Zugang zu den Märkten der EFTA- Staaten soll der Transitionsprozess Mazedoniens hin zur freien Marktwirtschaft unterstützt werden.
Durch das Abkommen wird auch der Einbezug Mazedoniens in die europäische Wirtschaftszusammenarbeit gefördert. Das Abkommen umfasst den Industriesektor, die verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowie Fische und andere Meeresprodukte. Es ist asymmetrisch ausgestaltet. Während die EFTA-Staaten für Industrieprodukte die Zölle und Abgaben gleicher Wirkung mit In-Kraft-Treten des Abkommens beseitigen, wird Mazedonien für den stufenweisen Zollabbau eine Uebergangszeit von zehn Jahren gewährt. Spezielle Bestimmungen stellen sicher, dass die EFTA-Staaten auch nach In-Kraft-Treten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Mazedonien keine schlechteren Martktzugangsbedingungen haben werden als die EU. Zur Zeit gewährt die Schweiz (Liechtenstein ist über den Zollvertrag eingebunden) Mazedonien auf autonomer Basis die in ihrem Zollpräferenzschema zugunsten der Entwicklungsländer vorgesehenen Vergünstigungen. Ein Teil der schweizerischen Zollkonzessionen kommt somit einer Konsolidierung dieser Zugeständnisse gleich, allerdings auf Reziprozitätsbasis.
Im Landwirtschaftssektor haben die einzelnen EFTA-Staaten mit Mazedonien bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. Die bilaterale Vereinbarung zwischen der Schweiz und Mazedonien zum Bereich Landwirtschaft findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anfwendung. Die von der Schweiz gewährten Zollkonzessionen gehen nicht über diejenigen hinaus, welche bereits anderen Freihandelspartnern eingeräumt worden sind.
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Nr. 219 1/1308 9. Mai 2001.