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Fürstentum Liechtenstein

Unterzeichnung eines Uebereinkommens über persistente organische Schadstoffe

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2001
die Unterzeichnung des Stockholmer Uebereinkommens über persistente
organische Schadstoffe (POP- Konvention) beschlossen. Die Konvention
wird an der diplomatischen Konferenz, die vom 22. - 23. Mai 2001 in
Stockholm stattfindet, durch den liechtensteinischen Delegierten,
Felix Näscher, Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft, im
Namen Liechtensteins unter Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet.
Ziel der neugeschaffenen Konvention ist es, die menschliche
Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen
(Persistent Organic Pollutants/POP) zu schützen. Zu diesem Zweck
verpflichtet sie die Vertragsparteien im Wesentlichen zu Massnahmen
im Bereich des Verbots für Handelsprodukte, der Emissionsreduktionen
für Verbrennungs- und Nebenprodukte sowie der umweltgerechten
Entsorgung.
So soll die Herstellung und Verwendung von neun äusserst
problematischen Stoffen verboten werden (Aldrin, Chlordan, Dieldrin,
Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen und PCB), im
Einklang mit den Regeln des WTO Abkommens ebenso ihr Import und
Export. In gut begründeten Fällen erhalten einzelne Länder noch
zeitlich befristete Ausnahmen vom Verbot. Die Herstellung und
Verwendung eines weiteren Stoffs (DDT) ist nur noch zur
Malariabekämpfung zulässig.
Ebenso soll die Anwendung der besten verfügbaren Technik gefördert
und bei neuen Anlagen unter Wahrung der Verhältnismässigkeit auch
zwingend vorgeschrieben werden, um die Emissionen von chlorierten
Dioxinen, chlorierten Furanen, Hexachlorbenzol und PCB in die Umwelt
zu minimieren.
POP-kontaminierte Abfälle und alte Lagerbestände von POPs sollen
ausfindig gemacht und umweltgerecht entsorgt werden. Dabei soll
Entsorgungsmethoden der Vorzug gegeben werden, die zur Vernichtung
der POPs führen oder sie so verändern, dass sie ihre
POP-Eigenschaften verlieren.
Die Konvention enthält ausserdem Kriterien und Verfahren, wonach
weitere POPs erkannt und zu einem späteren Zeitpunkt in die
Konvention aufgenommen werden können.
Die POP-Konvention ist für die internationale Chemikalienpolitik
von herausragender Bedeutung. Die Konvention stellt sicher, dass mit
vertretbarem Aufwand weltweit erhebliche Verbesserungen zum Schutz
von Mensch und Umwelt vor den gefährlichen POPs erzielt werden. Mit
der Unterzeichnung der Konvention setzt Liechtenstein ein klares
Signal für die Unterstützung von höheren Umweltstandards auf
weltweiter Ebene.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres (+423/236 60 12)
Nr. 239 1/1329

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