Unterzeichnung eines Uebereinkommens über persistente organische Schadstoffe
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2001 die Unterzeichnung des Stockholmer Uebereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP- Konvention) beschlossen. Die Konvention wird an der diplomatischen Konferenz, die vom 22. - 23. Mai 2001 in Stockholm stattfindet, durch den liechtensteinischen Delegierten, Felix Näscher, Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft, im Namen Liechtensteins unter Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet.
Ziel der neugeschaffenen Konvention ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants/POP) zu schützen. Zu diesem Zweck verpflichtet sie die Vertragsparteien im Wesentlichen zu Massnahmen im Bereich des Verbots für Handelsprodukte, der Emissionsreduktionen für Verbrennungs- und Nebenprodukte sowie der umweltgerechten Entsorgung.
So soll die Herstellung und Verwendung von neun äusserst problematischen Stoffen verboten werden (Aldrin, Chlordan, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen und PCB), im Einklang mit den Regeln des WTO Abkommens ebenso ihr Import und Export. In gut begründeten Fällen erhalten einzelne Länder noch zeitlich befristete Ausnahmen vom Verbot. Die Herstellung und Verwendung eines weiteren Stoffs (DDT) ist nur noch zur Malariabekämpfung zulässig.
Ebenso soll die Anwendung der besten verfügbaren Technik gefördert und bei neuen Anlagen unter Wahrung der Verhältnismässigkeit auch zwingend vorgeschrieben werden, um die Emissionen von chlorierten Dioxinen, chlorierten Furanen, Hexachlorbenzol und PCB in die Umwelt zu minimieren.
POP-kontaminierte Abfälle und alte Lagerbestände von POPs sollen ausfindig gemacht und umweltgerecht entsorgt werden. Dabei soll Entsorgungsmethoden der Vorzug gegeben werden, die zur Vernichtung der POPs führen oder sie so verändern, dass sie ihre POP-Eigenschaften verlieren.
Die Konvention enthält ausserdem Kriterien und Verfahren, wonach weitere POPs erkannt und zu einem späteren Zeitpunkt in die Konvention aufgenommen werden können.
Die POP-Konvention ist für die internationale Chemikalienpolitik von herausragender Bedeutung. Die Konvention stellt sicher, dass mit vertretbarem Aufwand weltweit erhebliche Verbesserungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den gefährlichen POPs erzielt werden. Mit der Unterzeichnung der Konvention setzt Liechtenstein ein klares Signal für die Unterstützung von höheren Umweltstandards auf weltweiter Ebene.
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