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Fürstentum Liechtenstein

Bestellung von ad-hoc-Richter

Vaduz (ots)

Liechtenstein ist verpflichtet, für den
EFTA-Gerichtshof und die EFTA-Ueberwachungsbehörde zusätzlich zum
ordentlichen Richter bzw. Kollegiumsmitglied Carl Baudenbacher zwei
ad-hoc-Richter zu benennen. Nachdem die Mandate dieser ad-hoc-Richter
ausgelaufen sind bzw. im September 2001 auslaufen, hat die Regierung
in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2001 beschlossen, folgende Personen dem
ESA-Court-Commitee für eine Mandatsperiode von drei Jahren
vorzuschlagen:
Ad-hoc-Richter beim EFTA-Gerichtshof
Marzell Beck, Triesenberg (bisher)
   Martin Ospelt, Mauren (bisher)
Ad-hoc ESA-Kollegiumsmitglieder
Thomas Nigg, Triesen (neu)
   Wilfried Hoop, Eschen (bisher)

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Ressort Präsidium (+423/236 60 32)

Nr. 244 1/1357, 1/1359-9417

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