Historische Untersuchung von Fragen zur Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg
Vaduz (ots)
Wie andere Länder ist Liechtenstein an einer Aufarbeitung seiner Geschichte in der Zeit des Zweiten Weltkrieges interessiert. Es gibt bereits verschiedene historische Untersuchungen zu diesem Thema, die publiziert worden sind. Eine breit angelegte wissenschaftliche Forschungsarbeit über die Zeit des Zweiten Weltkrieges steht kurz vor dem Abschluss. Aufgrund von Vorstössen und in der Oeffentlichkeit aufgeworfenen Fragen sieht sich die Regierung veranlasst, spezielle Fragen zur Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg vertieft abklären zu lassen. Die Regierung hat im Dezember 2000 ein Strategiepapier im Hinblick auf die Aufarbeitung der Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg verabschiedet und die Einsetzung einer Historikerkommission angekündigt. In einer Koordinierungsgruppe, in welcher neben der Regierung auch Wirtschaftsverbände des Landes vertreten waren, wurden bis zum heutigen Tag verschiedene Vorarbeiten geleistet und Anträge vorbereitet, in denen sich die Regierung in der Sitzung vom 22. Mai 2001 befasst hat.
Die Regierung hat anlässlich dieser Sitzung eine unabhängige Historikerkommission zu spezifischen Fragen zur Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg bestellt. Gleichzeitig hat sie einen Beratungs- und Koordinierungsausschuss eingesetzt, welcher die Regierung in allen in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen, insbesondere im Bereich der Innen- und Aussenpolitik, der Oeffentlichkeitsarbeit und der Konsequenzen aus der Historikerarbeit berät. Im Weiteren hat die Regierung einen Vernehmlassungsbericht zu einem Gesetz verabschiedet, welches die historische und rechtliche Untersuchung von Vermögenswerten, die während der nationalsozialistischen Herrschaft in das Fürstentum Liechtenstein gelangt sind, regelt. Das entsprechende Gesetz soll es der Historikerkommission und den von dieser beauftragten Forscherinnen und Forschern ermöglichen, Akteneinsicht in Dokumente und Archive zu erhalten, um die Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg glaubwürdig aufarbeiten zu können.
Unabhängige Historikerkommission
Im Hinblick auf die historische Untersuchung und die speziellen aktuell aufgeworfenen Fragen und Vorstösse zu Liechtenstein im Zweiten Weltkrieg hat die Regierung eine Historikerkommission bestellt, welche diese Fragen und Vorstösse wissenschaftlich untersuchen und aufklären soll, unter Berücksichtigung bereits vorliegender sowie laufender Forschungsarbeiten. Abzuklären hat die Kommission insbesondere die Frage, ob Liechtenstein allenfalls geholfen hat, geraubte Vermögenswerte zu verstecken und zu verschieben. Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
- PD Dr. Peter Geiger, Schaan, Präsident - Lic.phil. Arthur Brunhart, Balzers, Vizepräsident - Prof. Dr. Erika Weinzierl, Wien - Prof. Dr. Carlo Moos, Zürich - Prof. Dr. David Bankier, Jerusalem - Prof. Dr. Dan Michman, Ramat-Gan
Untersuchungsgegenstand der Historikerkommission sind in erster Linie Vermögenswerte, die infolge der nationalsozialistischen Herrschaft vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg allenfalls nach Liechtenstein gelangt, oder über Liechtenstein in andere Staaten verschoben worden sind. Daneben hat die Kommission auch weitere Fragen aus dem Umfeld abzuklären, so insbesondere zur liechtensteinischen Flüchtlingspolitik und zur Kriegsproduktion für Deutschland. Bereits vorgenommene oder laufende wissenschaftliche Forschungsarbeiten und deren Ergebnisse sind von der Kommission einzubeziehen. Die Untersuchung soll unabhängig erfolgen und der historischen Wahrheitsfindung dienen.
Der von der Regierung erteilte Untersuchungsauftrag dauert zwei Jahre ab Beginn der Forschungstätigkeiten. Die Kommission wird die Gesamtergebnisse in einem Schlussbericht vorlegen. Sie orientiert die Regierung regelmässig über den Stand der Arbeiten. Die Kommission kann selbständig Forscherinnen und Forscher mit bestimmten wissenschaftlichen Untersuchungen beauftragen.
Die Mitglieder der Kommission sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen dem Amtsgeheimnis. Die Beratungen der Kommission und die Gesamtheit ihrer internen Dokumente sind vertraulich. Die Verwendung von Dokumenten und die Weitergabe von Informationen aus nicht-öffentlich zugänglichen Aktenbeständen ist nur unter Einwilligung der Regierung erlaubt.
Für die Arbeiten rund um die Aufarbeitung der Rolle Liechtensteins in der Zeit des Zweiten Weltkrieges und insbesondere für die Arbeiten der unabhängigen Historiker- kommission stehen gemäss Budget für das laufende Jahr vorläufig 300'000 Franken zur Verfügung. Die Regierung wird dem Landtag nach der Sommerpause einen Bericht und Antrag über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Tätigkeit der Historikerkommission und die weiteren in diesem Zusammenhang anfallenden Ausgaben unterbreiten.
Beratungs- und Koordinierungsausschuss
Die Regierung hat gleichzeitig einen Beratungs- und Koordinierungsausschuss bestellt, welcher die Regierung zu Fragen in Zusammenhang mit der historischen Untersuchung berät. Dieser Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Fürstlicher Rat Hans Brunhart, Alt-Regierungschef, Balzers, Vorsitz
- Lic.'s sc.pol. Norbert Hemmerle, Regierungssekretär, Vaduz
- Dr.h.c. Michael Kohn, ehemaliger Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG), Zürich
- Botschafter lic.rer.pol. Roland Marxer, Leiter des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, Vaduz
Der Ausschuss berät die Regierung in allen in Zusammenhang mit dem Thema "Liechtenstein im Zweiten Weltkrieg" aufkommenden Fragen, so insbesondere im Bereich der Oeffentlichkeitsarbeit und der gesellschafts- und bildungspolitischen Konsequenzen aus der Historikerarbeit. Er unterstützt die Arbeit der Historiker- kommission bezüglich Erhaltung eines ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit förderlichen Umfelds. Der Ausschuss fungiert als Ansprechstelle gegenüber den im In- und Ausland domizilierten und durch die Thematik berührten Organisationen und Interessengruppen. Der Ausschuss hält mit den betroffenen internationalen jüdischen Institutionen und anderen interessierten Kreisen Kontakt. Der Beratungs- und Koordinierungsausschuss ist insbesondere auch Ansprechstelle für die inländischen Interessenvertreter aus Industrie- und Finanzdienstleistungsbereich (Banken, Treuhänder, Rechtsanwälte). Ueber die Mitglieder des Koordinierungsgremiums der inländischen Interessenvertreter wird die interne Information zu allen Fragen in Zusammenhang mit der historischen Untersuchung sichergestellt.
Pflicht zur Aktenaufbewahrung und zur Gewährung von Akteneinsicht
Im Hinblick auf diese historische Untersuchung erscheint es der Regierung wichtig, dass neben allen amtlichen Unterlagen (z.B. im Landesarchiv) auch alle weiteren benötigten Dokumente aus der fraglichen Zeit bei den Unternehmen und Betrieben (Banken, Industriebetrieben, Treuhandgesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien) der Historikerkommission zur Durchführung der notwendigen Abklärungen zur Verfügung stehen. Die in diesem Zusammenhang betroffenen Wirtschaftsverbände haben ihre Mitarbeit zugesagt. Mit dem Gesetz betreffend die historische und rechtliche Untersuchung zu während der nationalsozialistischen Herrschaft in das Fürstentum Liechtenstein gelangten Vermögenswerten soll sichergestellt werden, dass die allenfalls vorhandenen Akten aufbewahrt bleiben und die Akteneinsicht in die entsprechenden Dokumente gewährt wird. Die im Gesetz statuierte Pflicht zur Gewährung der Akteneinsicht geht jeder gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflicht vor. Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zu diesem Gesetz genehmigt und dem Liechtensteinischen Bankenverband, der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung und der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer zur Stellungnahme bis zum 13. Juli 2001 unterbreitet.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Regierungssekretär (+423/236 60 06)
Nr. 245 1/868-0208