Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs wurde am 17. Juli 1998 von der Diplomatischen Konferenz der UNO zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs in Rom verabschiedet. Es bildet die rechtliche Grundlage für einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag. Der künftige Gerichtshof ist zuständig für die Beurteilung von besonders schweren Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und bestimmte Formen der Aggression.
Der Gerichtshof beruht auf dem Grundsatz der Komplementarität: Er wird nur dann tätig, wenn die für die Strafverfolgung in erster Linie zuständigen innerstaatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, eines dieser Verbrechen, das auf ihrem Hoheitsgebiet oder von einem ihrer Staatsangehörigen begangen wird, ernsthaft zu verfolgen. Dieser Fall kann etwa dann eintreten, wenn das staatliche Strafverfolgungssystem als Folge kriegerischer Ereignisse zusammengebrochen ist. Denkbar ist auch, dass die zuständigen innerstaatlichen Behörden von Personen kontrolliert werden, welche die fraglichen Verbrechen selbst mitzuverantworten haben, so dass keine ernsthafte Strafverfolgung stattfindet. Durch die komplementäre Ausgestaltung des Statuts soll sichergestellt werden, dass die immer wieder auftretenden Lücken bei der strafrechtlichen Verfolgung dieser besonders schweren Verbrechen geschlossen werden können. Mit der Errichtung des Gerichtshofs soll die innerstaatliche Strafgerichtsbarkeit keinesfalls ersetzt werden. Ebenso wenig ist er eine Rechtsmittelinstanz, mit welcher letztinstanzliche innerstaatliche Strafurteile einer internationalen Ueberprüfung unterzogen würden.
Das Statut anerkennt den völkerrechtlichen Grundsatz der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit für schwerste Völkerrechtsverletzungen, ohne sich zur Frage einer allfälligen Staatenverantwortlichkeit zu äussern. Die bedeutende Errungenschaft des Römer Statuts besteht darin, dass sich Einzelpersonen, welche die minimalsten Verhaltensregeln der Mitmenschlichkeit verletzt haben, unter Umständen vor einem internationalen Gericht verantworten müssen. Der Internationale Strafgerichtshof ist damit Ausdruck einer im Namen der Staatengemeinschaft ausgeübten Justiz.
Derzeit haben rund 140 Staaten das Statut unterzeichnet - unter ihnen Liechtenstein am 18. Juli 1998. Rund 30 Staaten haben das Statut ratifiziert; zahlreiche weitere Staaten haben eine baldige Ratifikation angekündigt. Angesichts der weltweit grossen politischen Anstrengungen zur raschen Schaffung des Gerichtshofs kann davon ausgegangen werden, dass das Statut in naher Zukunft in Kraft treten wird. Die Umsetzung des Römer Statuts bedarf einer eigenen gesetzlichen Grundlage, die in einem separaten Bericht und Antrag dem Landtag unterbreitet wird.
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Nr. 254 1/1337-9714.5/1/3, 23. Mai 2001.