Gute Umsetzungbilanz bei EWR-Richtlinien
Vaduz (ots)
Die EFTA-Ueberwachungsbehörde hat am vergangenen Montag den 8. Binnenmarktanzeiger für die EFTA- Staaten der Oeffentlichkeit vorgestellt. Der halbjährlich erscheinende Binnenmarktanzeiger der EFTA-Ueberwachungsbehörde, welcher parallel zum Anzeiger der EU-Kommission erscheint, berichtet über die Umsetzung des EWR-Rechts in den EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein. Liechtenstein schnitt dabei im Vergleich der EFTA am besten ab. Im Vergleich mit den EU- Mitgliedstaaten liegt Liechtenstein an vierter Stelle. Das hervorragende Abschneiden Liechtensteins darf als grosser Erfolg gesehen werden. Es darf dabei aber nicht vergessen werden, dass kontinuierlich weitere Anstrengungen notwendig sind, um auch in Zukunft ähnliche Resultate zu erzielen.
Gesamtheitlich betrachtet gibt das aktuelle Scoreboard der EFTA-Ueberwachungsbehörde Anlass zu Freude und Zufriedenheit. Das Scoreboard stellt aber lediglich eine Momentaufnahme dar und bei näherem Hinsehen sind auch gewisse Warnsignale erkennbar, die deutlich machen, dass auch weiterhin Anstrengungen unternommen werden müssen, um auch künftig eine positive Umsetzungsbilanz und ähnliche Verbesserungen ausweisen zu können. Als Bereiche, die in den nächsten Monaten besondere Aufmerksamkeit erfahren werden, sind der Konsumentschutz, die Telekommunikation, der Arbeitnehmerschutz und die Finanzdienstleistungen zu nennen.
Der Binnenmarktanzeiger der EFTA-Ueberwachungsbehörde gibt keine Auskunft zu den sich in der EU-Pipeline befindenden Rechtsakte, die in naher Zukunft in den EWR übernommen und durch Liechtenstein umzusetzen sein werden. Weitere Aspekte, die nicht Gegenstand des Scoreboards sind, sind aber bei der Abschätzung künftiger Anstrengungen zu berücksichtigen, so z.B. neue Herausforderungen durch den baldigen Beitritt neuer Staaten zur EU und zum EWR. Auch die zu lösenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem EWR und der beabsichtigten Homogenität mit dem EU- Binnenmarkt nehmen an Komplexität zu, insbesondere aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung der EU-Vertragsgrundlagen, zuletzt durch die Beschlüsse von Nizza, davor aber schon durch Amsterdam und Maastricht. Auch die teilweise unterschiedlichen Integrationstiefen selbst unter den EFTA-Staaten (z.B. Island und Norwegen mit Schengen), die weiteren Anstrengungen der Schweiz und der EU im Bilateralismus, die gegenüber dem EWR-Abkommen kontinuierliche Weiterentwicklung der EU-Vertragsgrundlagen, werfen bereits heute Rechtsfragen im EWR-Alltag auf, die die in die Umsetzung involvierten Verwaltungsstellen beschäftigen und zu einem gewissen Mass absorbieren. Es werden also auch in Zukunft grosse Anstrengungen notwendig sein, um das unbestrittene Ziel der Verbesserung der Umsetzungsbilanz erreichen zu können.
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