Sanktionen gegenüber Somalia
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juli beschlossen, das mit Verordnung vom 11. Februar 1992 über den verbotenen Waffenhandel mit Somalia erlassene Waffenembargo einzuschränken und eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Damit setzt die Regierung die vom UNO-Sicherheitsrat am 19. Juni 2001 verabschiedete Resolution, mit welcher das Exportverbot von Waffen und militärischer Ausrüstung teilweise entschärft wird, ins innerstaatliche Recht um. Ausgenommen vom Waffenembargo sind neu einerseits die Ausfuhr von Schutzkleidung zur persönlichen Verwendung durch das UNO-Personal, Medienvertreter und Hilfsorganisationen vor Ort, andererseits die Lieferung nicht-tödlichen militärischen Geräts, das ausschliesslich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt ist.
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