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Fürstentum Liechtenstein

Vorsichtiger Umgang mit Geflügelfleisch empfohlen

Vaduz (ots)

6 von 9 untersuchten frischen Pouletproben wurden
Campylobacter-Bakterien nachgewiesen. Gut durchgebraten kein Problem
- aber das Risiko lauert in der Umgebung.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen hat diese
Befunde ermittelt. Die Proben stammen aus verschiedenen
Verkaufsstellen im ganzen Land. Die Amtsstelle weist darauf hin, dass
die Campylobacter-Problematik kein spezifisch liechtensteinisches
Problem ist, sondern Campylobacter- Infektionen Europaweit zunehmen.
Jüngste Untersuchungen im benachbarten Kanton St. Gallen ergaben mit
einem Campylobacter- Nachweis in 42 % aller untersuchten Proben ein
ähnliches Bild.
Die warmen Sommerabende laden zum Grillplausch ein. Neben
bewährten Stücken vom Rind und Schwein erfreuen sich Pouletschnitzel
und andere Geflügelspezialitäten grosser Beliebtheit. damit das
Grillieren ein Vergnügen bleibt, empfiehlt sich die Beachtung einiger
Regeln.
Wer Pouletfleisch verarbeitet, muss damit rechnen, dass es
Campylobacter enthalten könnte. Beim Erhitzen werden sie abgetötet,
sodass durchgebratenes Fleisch kein Risiko darstellt. Dagegen können
die Bakterien beim Verarbeiten des Fleisches auf andere Produkte und
Lebensmittel übergehen.
Bedeutsam ist dies deswegen, weil die Campylobacter-Bakterien
neben den Salmonellen zu den bedeutendsten Erregern bakteriell
bedingter und durch Lebensmittel ausgelösten Durchfall- Erkrankungen
gehören. Das Krankheitsbild, oft schon durch sehr wenige Bakterien
ausgelöst, ist gekennzeichnet von akutem Durchfall, Fieber, oft auch
kolikartigen Bauchschmerzen und Erbrechen. Die Erkrankung dauert in
der Regel 3 - 4 Tage.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen rät daher zur
Küchenhygiene. Wer den nachstehenden Punkten Beachtung schenkt, kann
das Risiko einer Infektion stark verringern:
Nur mit sauberen Händen arbeiten;
jede Berührung von rohem Geflügelfleisch bzw. Fleischsaft und
nicht mehr erhitzten Speisen vermeiden (Kreuzkontamination!);
rohe und erhitzte Lebensmittel grundsätzlich trennen;
leicht verderbliche Lebensmittel konsequent bei Temperaturen unter
5 C lagern;
Fleisch, insbesondere Geflügelfleisch nur durchgegart verzehren.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an das Amt für
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, Tel. 236 73 11.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Rückfragen:
Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
(00423/236 73 11)
Nr. 351

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