Vorsichtiger Umgang mit Geflügelfleisch empfohlen
Vaduz (ots)
6 von 9 untersuchten frischen Pouletproben wurden Campylobacter-Bakterien nachgewiesen. Gut durchgebraten kein Problem - aber das Risiko lauert in der Umgebung.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen hat diese Befunde ermittelt. Die Proben stammen aus verschiedenen Verkaufsstellen im ganzen Land. Die Amtsstelle weist darauf hin, dass die Campylobacter-Problematik kein spezifisch liechtensteinisches Problem ist, sondern Campylobacter- Infektionen Europaweit zunehmen. Jüngste Untersuchungen im benachbarten Kanton St. Gallen ergaben mit einem Campylobacter- Nachweis in 42 % aller untersuchten Proben ein ähnliches Bild.
Die warmen Sommerabende laden zum Grillplausch ein. Neben bewährten Stücken vom Rind und Schwein erfreuen sich Pouletschnitzel und andere Geflügelspezialitäten grosser Beliebtheit. damit das Grillieren ein Vergnügen bleibt, empfiehlt sich die Beachtung einiger Regeln.
Wer Pouletfleisch verarbeitet, muss damit rechnen, dass es Campylobacter enthalten könnte. Beim Erhitzen werden sie abgetötet, sodass durchgebratenes Fleisch kein Risiko darstellt. Dagegen können die Bakterien beim Verarbeiten des Fleisches auf andere Produkte und Lebensmittel übergehen.
Bedeutsam ist dies deswegen, weil die Campylobacter-Bakterien neben den Salmonellen zu den bedeutendsten Erregern bakteriell bedingter und durch Lebensmittel ausgelösten Durchfall- Erkrankungen gehören. Das Krankheitsbild, oft schon durch sehr wenige Bakterien ausgelöst, ist gekennzeichnet von akutem Durchfall, Fieber, oft auch kolikartigen Bauchschmerzen und Erbrechen. Die Erkrankung dauert in der Regel 3 - 4 Tage.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen rät daher zur Küchenhygiene. Wer den nachstehenden Punkten Beachtung schenkt, kann das Risiko einer Infektion stark verringern:
Nur mit sauberen Händen arbeiten;
jede Berührung von rohem Geflügelfleisch bzw. Fleischsaft und nicht mehr erhitzten Speisen vermeiden (Kreuzkontamination!);
rohe und erhitzte Lebensmittel grundsätzlich trennen;
leicht verderbliche Lebensmittel konsequent bei Temperaturen unter 5 C lagern;
Fleisch, insbesondere Geflügelfleisch nur durchgegart verzehren.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, Tel. 236 73 11.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Rückfragen:
Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
(00423/236 73 11)
Nr. 351