Feuerbrand in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Nachdem in Vaduz der erste Feuerbrandfall bestätigt wurde, sind flächendeckende Kontrollen über das ganze Land angelaufen. In allen Gemeinden des Landes sind ausgebildete Feuerbrandkontrolleure mit dem Ziel unterwegs möglichst rasch ein umfassendes Bild der Befallsituation zu erhalten.
Feuerbrand ist eine meldepflichtige gemeingefährliche Bakterienkrankheit von Pflanzen. Sie befällt folgende Wirtspflanzen: Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), Zierpflanzen (Cotoneaster, Feuerdorn, Scheinquitte, Stranvaesia und Mispel) und Wildpflanzen (Weissdorn, Rotdorn, Mehlbeere und Vogelbeere).
Das typische Schadbild ist: U-förmig abgebogene, welke Jungtriebe. Welke Triebe verfärben sich vom Blattstiel her braunschwarz. Die Krankheit wandert in den Blättern vom Blattstiel her ins Blatt hinein. Bei warm-feuchter Witterung können am Trieb weissliche Schleimtröpfchen austreten. Diese werden schnell gelblich und später braun. Die Symptome sind allerdings oft nicht eindeutig und auch für den Fachmann ist Feuerbrand oft nicht zweifelsfrei erkennbar. Deshalb werden die visuellen Befunde im Zweifelsfall durch einen bakteriologischen Untersuch ergänzt.
Nur durch regelmässiges Beobachten der Feuerbrandwirtspflanzen und durch rechtzeitiges Melden eines Verdachtes können erfolgreiche Massnahmen zur Eindämmung des Feuerbrandes gesetzt werden. Das Landwirtschaftsamt ruft alle Bewohner des Landes auf verdächtige Beobachtungen bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Das Landwirtschaftsamt weist speziell auf folgende Punkte hin:
Bei Verdachtsfall besteht Meldepflicht bei der Gemeindeverwaltung. Bitte melden sie den genauen Standort und die betroffene Pflanzenart.
Nur die ausgebildeten Kontrolleure sind autorisiert Proben zu nehmen.
Die Anweisungen der Kontrolleure sind strikt zu befolgen. Die Kontrolleure sind vom Landwirtschaftsamt beauftragt die erforderlichen Kontrollen vorzunehmen, im Verdachtsfall Proben zu nehmen und sie sind ermächtigt Anweisungen zu erteilen. Die Kontrolleure sind so instruiert, dass sie vor Ort über die zu treffenden Massnahmen (Rückschnitt, Rodung, Entsorgung, Hygienemassnahmen) entscheiden können.
Die gemeingefährliche Krankheit ist sehr infektiös und kann durch Fehlmanipulationen oder Nichtbeachtung der Hygienemassnahmen durch den Menschen verbreitet werden.
Keine Neuanpflanzungen von feuerbrandanfälligen Ziergehölzen.
Bitte behindern sie die Arbeit der Kontrolleure nicht, sie stehen unter einem enormen Zeitdruck.
In Bezug auf die rechtliche Situation ist auszuführen, dass über den Anhang zum Zollvertrag mit der Schweiz die Verordnung über Pflanzenschutz SR 916.20 auch in Liechtenstein anwendbar ist.
Bezüglich Entschädigungen kann derzeit noch nichts Verbindliches gesagt werden. Das Landwirtschaftsamt wird im August zuhanden der Regierung einen Vorschlag erarbeiten.
Landwirtschaftsamt Julius Ospelt
Auskunftsperson: Mario Hundertpfund, Landwirtschaftsamt, 00423 236 66 08
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Nr. 354