Schulübertrittsverordnung erlassen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat die Verordnung über die Promotion und über den Uebertritt auf der Sekundarstufe I erlassen. Mit der neuen Verordnung werden drei Bereiche, nämlich das Aufnahmeverfahren, die Promotion und der Schulartenwechsel auf der Sekundarstufe I, welche vorher in drei einzelnen Verordnungen geregelt waren, in einer einzigen Verordnung zusammengeführt.
Die neue Verordnung stellt eine einheitliche und transparente Regelung für Untergymnasium, Realschule und Oberschule dar. Die Verordnung führt möglichst einheitliche Promotionsregeln für alle drei Schularten und einheitliche Regeln für die Uebertrittsprüfung ein. Eine weitere Neuerung betrifft eine Uebertrittsprüfung, die anstelle des Inspektionsberichts im Aufnahmeverfahren am Ende des 5. Primarschuljahres tritt. Zudem wird die Durchlässigkeit verbessert, da die Verordnung Möglichkeiten zum Schulartenwechsel auf allen Stufen eröffnet.
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