Seiner Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein
Vaduz (ots)
Anlässlich des Staatsfeiertages 2001
Liebe Liechtensteinerinnen, Liebe Liechtensteiner
Seit langem belastet eine Verfassungsdiskussion über die Zukunft der Monarchie die Innenpolitik in unserem Lande. Seit 1992 wird diese Verfassungsdiskussion öffentlich geführt und über mehrere Jahre gab es Verhandlungen zwischen dem Fürstenhaus und einer Verfassungskommission des Landtages, welche leider nicht erfolgreich verlaufen sind. In diesem Zusammenhang möchte ich doch noch einmal daran erinnern, dass nicht das Fürstenhaus mit der Verfassungsdiskussion begonnen hat.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der Verfassungskommission hat das Fürstenhaus einen Verfassungsvorschlag der Oeffentlichkeit vorgestellt und den anderen Souverän, das Volk, dazu eingeladen, diesen Entwurf auf dem Schloss mit dem Erbprinzen und mit mir zu diskutieren. Entgegen unserer ursprünglichen Absicht haben wir erst nach den Wahlen den überarbeiteten Verfassungsentwurf Ihnen zugeschickt, um sicherzustellen, dass die Volksabstimmung nicht mit dem Wahlkampf zusammenfällt. Es gab auch die Hoffnung, dass mit der neuen Regierung und dem neuen Landtag eine gemeinsame Lösung der Verfassungsfrage möglich ist.
Diese Hoffnung hat sich erfüllt. In den letzten Wochen und Monaten haben intensive Verhandlungen stattgefunden. Ganz herzlich möchte ich im Namen des Fürstenhauses dem Landtagspräsidenten, der Regierung sowie den Parteipräsidenten der Fortschrittlichen Bürgerpartei und der Vaterländischen Union für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen danken. Ein besonderer Dank gebührt den Mitgliedern des Forums Liechtenstein, die viele Stunden und so manchen Abend geopfert haben, um eine Verhandlungslösung zu erzielen.
Aus der Sicht des Fürstenhauses ist der neue Verfassungsvorschlag dem Vorschlag vom 1. März dieses Jahres ebenbürtig und findet die Zustimmung des Fürstenhauses. Wir haben immer betont, dass eine sinnvolle Verfassungsänderung, welche den demokratischen Rechtsstaat stärkt und die Autonomie des Fürstenhauses respektiert, diese Zustimmung finden wird.
Der gemeinsame Verfassungsvorschlag soll in Form einer Regierungsvorlage dem Landtag zugeleitet werden. Nach dem Landtag wird auch der andere Souverän, das Volk, in einer Abstimmung über die Verfassungsänderung entscheiden und dieser hoffentlich zustimmen. Eine Ablehnung würde das Land wohl in eine innenpolitische Krise stürzen, deren Ausgang nicht absehbar ist. Da wir aussenpolitisch, besonders was den Finanzplatz betrifft, weiterhin vor Problemen stehen, wäre ein positiver Abschluss der jahrelangen Verfassungsdiskussion im Interesse von Land und Volk Liechtensteins.
Wir haben im Fürstenhaus volles Vertrauen in die politische Klugheit des liechtensteinischen Volkes. Das liechtensteinische Volk hat in politischen Krisenzeiten unbeeinflusst vom Ausland zum Fürstenhaus gestanden, so wie das Fürstenhaus zum liechtensteinischen Volk steht. Diese Partnerschaft hat sich zum Vorteil beider Seiten über Jahrhunderte bewährt, und ich bin sicher, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.
Im Anschluss wird der Landtagspräsident das Wort ergreifen und sich zum gemeinsamen Verfassungsvorschlag äussern. Darf ich Sie dann zu einer Erfrischung vor dem Schloss einladen und auf diesem Weg auch all jenen danken, die an diesem Festtag mitwirken. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und Gottes Segen.
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