Historische Untersuchung der Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg
Vaduz (ots)
Mit Bericht und Antrag hat die Regierung dem Landtag einen Gesetzesentwurf und einen Finanzbeschluss in Zusammenhang mit der eingeleiteten Untersuchung zur Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg unterbreitet. Im Gesetzesentwurf wird die Pflicht zur Akteneinsicht in entsprechende Unterlagen aus jener Zeit und eine Verpflichtung zur Aktenaufbewahrung statuiert. Im Rahmen des vorgelegten Finanzbeschlusses beantragt die Regierung für die eingeleiteten Untersuchungen einen Verpflichtungskredit in Höhe von rund zwei Millionen Franken.
Wie andere Länder ist Liechtenstein an einer Aufarbeitung seiner Geschichte in der Zeit des Zweiten Weltkrieges interessiert. Aufgrund von Vorstössen und in der Oeffentlichkeit aufgeworfenen Fragen sieht sich die Regierung veranlasst, spezielle Fragen zur Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg vertieft abklären zu lassen. Im Hinblick auf die historische Untersuchung hat die Regierung vor der Sommerpause eine Historikerkommission bestellt, welche die in der Oeffentlichkeit aufgeworfenen Fragen und Vorstösse wissenschaftlich untersuchen und aufklären soll unter Berücksichtigung bereits vorliegender sowie laufender Forschungsarbeiten.
Für die historische Untersuchung müssen neben allen amtlichen Unterlagen auch weitere Dokumente aus der fraglichen Zeit bei privaten Unternehmen und Betrieben der Historikerkommission zur Durchführung der notwendigen Abklärungen zur Verfügung stehen. Mit dem vorliegenden Gesetz betreffend die historische und rechtliche Untersuchung zu infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in das Fürstentum Liechtenstein gelangten Vermögenswerten soll sichergestellt werden, dass die allenfalls vorhandenen Akten aufbewahrt bleiben und die Akteneinsicht in die entsprechenden Dokumente gewährt wird. Mit diesem Bericht und Antrag legt die Regierung dem Landtag auch einen Finanzbeschluss vor. Die von der Regierung eingeleitete Untersuchung von Fragen zur Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg wird demzufolge Kosten in Höhe von 2'020'000 Franken nach sich ziehen. Die Regierung beantragt beim Landtag einen entsprechenden Verpflichtungskredit.
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Nr. 375