Stellungnahme zum Gesetz über Patentanwälte verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat eine Stellungnahme zuhanden des Landtages betreffend die Aenderung des Gesetzes über Patentanwälte verabschiedet. Mit dieser Stellungnahme gibt die Regierung auf die durch die Landtagsabgeordneten in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen Antwort. Während der Behandlung im Landtag gaben insbesondere die Uebergangsbestimmungen von Artikel 49 und 50 des Patentanwalts- gesetzes Anlass zur Diskussion, obwohl diese nicht im Entwurf enthalten sind. Bemängelt wurde insbesondere die frühere Praxis der Regierung, dass in der Vergangenheit gestützt auf die Uebergangsbestimmungen Patentanwaltsbewilligungen an Rechtsanwälte erteilt wurden. Die Regierung hat diese Praxis mittlerweile geändert und die früher erteilten Bewilligungen für nichtig erklärt.
Die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes sieht im Wesentlichen eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen für die Zulassung zum Patentanwaltsberuf und die Bereinigung von Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit den gemäss Patentanwaltsgesetz zugelassenen Tätigkeiten vor. Die entsprechenden von der Regierung dem Landtag vorgeschlagenen Anpassungen waren anlässlich der ersten Lesung im Landtag bis auf kleinere Abänderungsvorschläge weitgehend unbestritten.
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