Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung abgeändert und neu erlassen. Die neue Verordnung greift in das Preissystem für Arzneimittel ein und soll das liechtensteinische Preissystem an das schweizerische System, welches am 1. Juli durch das Bundesamt für Sozialversicherungen mit der Einführung der neuen "Spezialitätenliste" verändert wurde, anpassen.
Bisher wurden mit den Preisen der "Spezialitätenliste" sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit Herstellung, Import und Vertrieb der Arzneimittel sowie deren Abgabe an die Patienten abgegolten. Künftig wird der Preis der Arzneimittel der Abgabekategorien A (Abgabe durch Apotheken bei verschärfter Rezeptpflicht) und B (Abgabe durch Apotheken gegen Rezept) nur noch die Herstellung, den Import und den Vertrieb abgelten, nicht hingegen Beratungsleistungen bei der Abgabe der Medikamente. Die fachliche Leistung des Apothekers bei der Abgabe an die Patienten (Beratung des Patienten bei der Ausführung des ärztlichen Rezeptes, Abgabe im Notfalldienst, spezielle Betreuung bei der Einnahme des Arzneimittels) wird hingegen dem Apotheker zusätzlich zum Preis der "Spezialitätenliste" gestützt auf eine Tarifvereinbarung mit den Krankenkassen abgegolten.
Die Kosten der Arzneimittel sollen durch das neue Abgeltungssystem insgesamt nicht erhöht werden. Es wird jedoch zu einer Kostenverlagerung kommen. Diese Kostenverlagerung macht günstige Arzneimittel teurer und teurere werden grundsätzlich billiger.
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