Öffentlichkeitsarbeit zum Gleichstellungsgesetz und zum Chancengleichheitspreis 2002
Vaduz (ots)
Die Regierung legt grossen Wert auf die Gewährleistung der verfassungsmässigen Rechte. Ein in der Verfassung festgelegtes Recht ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann.
Im Mai 1999 trat das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GLG) in Kraft. Im September 1999 veröffentlichte das Gleichstellungsbüro die Broschüre "Gleichstellung im Erwerbsleben". In dieser Broschüre, die an Industrie, Gewerbe, ArbeitnehmerInnenverband, Frauenorganisationen und eine interessierte Öffentlichkeit verteilt wurde, finden sich Erläuterungen zum Gesetz, Fallbeispiele sowie der Gesetzestext.
Fachleute sind sich einig, dass mit dem Gleichstellungsgesetz ein Instrument zur Verfügung steht, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu fördern.
Öffentlichkeitsarbeit zum Gleichstellungsgesetz
Mit einer Öffentlichkeitskampagne des Ressorts Familie und Gleichberechtigung unter der Projektleitung des Gleichstellungsbüros wird das Gleichstellungsgesetz in der Zeit von September bis November dieses Jahres einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht: Das Wissen zum Gleichstellungsgesetz soll verbreitert werden, Arbeitnehmerinnen sollen ermutigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und Arbeitgebende sollen für das Gesetz sensibilisiert werden.
Es werden zwei Broschüren zum Gleichstellungsgesetz veröffentlicht: In der Broschüre "Gleichstellung. Ihr gutes Recht" werden Arbeitnehmerinnen auf die wesentlichsten Bestandteile des Gleichstellungsgesetzes hingewiesen, aufgefordert, Mut zu haben, ihre Rechte auch durchzusetzen und kostenlose Beratungsstellen angeführt. Diese Broschüre wird an alle Haushaltungen verschickt.
Die Broschüre "Gleichstellung. Eine gerechte Sache" richtet sich mit den wesentlichsten Inhalte des Gleichstellungsgesetzes an Unternehmen und zeigt jene Benachteiligungen auf, die auch heute noch vielfach unauffälliger Bestandteil des Umgangs mit Arbeitnehmerinnen sind.Weiters werden in den nächsten zwei Monaten Plakate und Radiospots mit vier verschiedenen Slogans auf das Gleichstellungsgesetz hinweisen.
Am Donnerstag, 25. Oktober, wird ein Vortrag zum Thema "Diversity Management: Chancengleichheit in der Personalpolitik der Credit Suisse" stattfinden. Als Referentinnen konnten mit Claudia M. Egli und Cinzia De Martin zwei fundierte Kennerinnen zu dieser Materie gewonnen werden. Der Vortrag richtet sich an die Personalverantwortlichen der liechtensteinischen Betriebe wie auch an die interessierte Öffentlichkeit. Ein weiterer Vortrag, der dieselbe Zielgruppe ansprechen möchte, ist für Dienstag, 13. November geplant. Prof. Dr. Christian Baitsch wird zum Thema "Wenn zwei das Gleiche tun, - diskriminierungsfreie Personalbeurteilung" sprechen.
Am Freitag, 9. November und Samstag, 10. November, werden Arbeitnehmerinnen Gelegenheit haben, im Rahmen zweier Workshops persönliche Fragen zu Lohn bzw. zum Thema Teilzeitarbeit zu stellen und in kleinen Arbeitsgruppen massgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Die Leiterin der Workshops, die auch einzeln besucht werden können, ist Claudia Studer aus Basel. Ihr Projekt PIA, Pionierinnen in Ausbildung, war ursprünglich ein Lernprojekt, in dem sich interessierte Frauen mit Inhalten, Möglichkeiten und Grenzen des schweizerischen Gleichstellungsgesetzes auseinander setzen und gegenseitig unterstützen konnten. PIA arbeitet nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Infra (Informations- und Kontaktstelle für Frauen) unterstützt die Kampagne mit Fallbeispielen in den Medien. Im Weiteren richtet sie am 18. und 27. September eine Hotline ein und bietet durch eine Anwältin persönliche Beratung zu Fragen rund um das Gleichstellungsgesetz an. Für die persönliche Beratung ist eine Anmeldung bis zum 21. September (Tel. 232 08 80) erforderlich.
Abgeschlossen wird die Kampagne am 19. November mit dem Theaterstück "Wenn sie gleich sagt, meint er später, - ein Drama in unzähligen Akten", mit den Schauspielern Marietta Jemmi und Jan Weissenfels.
Broschüre "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
Als Ergänzung der Öffentlichkeitskampagne ist zu einem Spezialfall der Diskriminierung eine Broschüre mit dem Titel "Mit mir nicht!,- sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz", entstanden. Sie will vor allem bewusst machen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sehr wohl noch existiert und in diesem Sinn präventiv wirken. Beginnend mit einer Definition werden Beispiele angeführt, Wirkungen und Folgen der Belästigung beschrieben, erfolgreiche Abwehrmassnahmen u.a. aufgezeigt.. Es wird auf die rechtlichen Möglichkeiten in Liechtenstein hingewiesen und auf die Verpflichtung der Unternehmen, für ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu sorgen.
Chancengleichheit 2002
Zum dritten Mal wird heuer der Chancengleichheitspreis ausgeschrieben. Mehr Chancengleichheit, partnerschaftliches Denken und Handeln im Sinn einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind der Regierung ein grosses Anliegen für das Sensibilisieren der Öffentlichkeit.
Zielgruppe dieses Förderpreises sind die liechtensteinischen Betriebe sowie Institutionen/Organisationen jeder Grösse und Einzelpersonen. Für diesen mit 15.000, -- Franken dotierten Preis sieht die Jury vor allem auch Projekteingaben der liechtensteinischen Betriebe mit grossem Interesse entgegen.
Der Anerkennungspreis will die Öffentlichkeit für frauen- und familienfreundliche Rahmenbedingungen sensibilisieren, Betriebe motivieren, ebensolche Arbeitsbedingungen zu schaffen, private Initiativen, die zu einer Verbesserung der Chancengleichheit zwischen Mann und Frau führen, honorieren, Einzelpersonen, die sich persönlich oder wissenschaftlich mit Gleichstellungsthemen befassen, auszeichnen.
Das Ende der Eingabefrist ist der 1. Februar 2002. Unterlagen sind beim Gleichstellungsbüro erhältlich.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423 236 67 22
Fax: +423 236 64 60